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Gewerbliche Untervermietung Hausbesitzer muss keine Zustimmung geben

18.06.2010, 04:49

Nürnberg ( rgm ). Ein Hausbesitzer ist nicht verpflichtet, mit einer gewerblichen Vermietung seines Gebäudes weiteren Untervermietungen zuzustimmen. Hat er das nicht getan, kann ein trotzdem vorhandener Untermieter keine Schadensersatzansprüche an ihn als Vermieter stellen, wenn dieser sich nach einer rechtmäßigen Aufkündigung des Vertrages mit dem eigentlichen Mieter auch auf der Straße wiederfindet – obwohl das Untermietverhältnis formell nicht beendet wurde. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf ( Az. I-24 U 91 / 09 ).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, löst eine Verweigerung der Untermiete keine Schadensersatzpflicht des Vermieters aus, da er damit keine Pflichtverletzung begeht.