Schwere Schäden Hochwasser: Welche Versicherung für Auto und Haus bezahlt
Wassermassen fluten im Westen Deutschlands Keller und Wohnräume. Besonders betroffen sind die Eifel und Teile NRWs. Die Schäden sind enorm. Wer keine Versicherung hat, ist aufgeschmissen - oder?
Berlin/Hamburg - Vollgelaufene Keller, unbenutzbare Häuser, unter Wasser stehende Autos: Flut und Starkregen bedrohen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Existenzen zahlreicher Einwohner. Die Betroffenen stehen nicht nur vor Aufräumarbeiten, sondern auch vor der Frage, ob ihre Versicherung die Schäden abdeckt.
Denn Unwetterschäden an Immobilien sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Reine Gebäude- oder Hausratversicherungen kommen für Starkregen- oder Flutschäden meistens nicht auf. Wer sein Haus oder seine Wohnung auch dagegen versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese gibt es in der Regel nicht separat, sondern nur als Zusatz zu einer bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
Welche Faktoren den Preis bestimmen
„Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie vom Wert des Hauses, der Bauart oder der Lage“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Häuser in Risikolage werden häufig nur bei einer hohen Prämie versichert. Hier ist oft eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart, um eine erschwingliche regelmäßige Belastung zu erreichen.
Die Elementarschadenversicherung können Eigentümer für fast alle Hausarten abschließen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass 99 Prozent der deutschen Privathäuser „problemlos versicherbar“ sind. Dass überhaupt kein Schutz möglich ist, ist also sehr unwahrscheinlich, wenn auch nicht unmöglich. Teuer werden Versicherungen immer dort, wo das Risiko einer Flut besonders groß ist. „Doch besonders hier ist die Elementarschadenversicherung dringend zu empfehlen“, sagt Frenz vom BdV.
Das individuelle Risiko richtig einschätzen
Immobilienbesitzer und Mieter können unter www.naturgefahren-check.de auf einem Portal der GdV ihr Naturgefahrenrisiko ermitteln. Die Onlineplattform zeigt, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit am eigenen Wohnort verursacht haben, wie viele Gebäude im letzten Jahr in der Region betroffen waren, wie hoch die teuersten Schäden durch Starkregen, Sturm oder Hagel ausfielen und welche Hochwassergefahr besteht.
Nicht immer zahlt die Versicherung. Zum Beispiel, wenn bei Starkregen und Sturm alle Fenster geöffnet waren. „Schwierig wird es immer dann, wenn der Versicherungsnehmer elementare Vorsichtsmaßnahmen missachtet hat“, sagt Christian Ponzel vom GDV. Dann übernimmt die Versicherung womöglich nur einen Teil der Kosten. Frenz vom BdV rät aus diesem Grund, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, dass in dem Versicherungstarif auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtet wird.
Wenn auch das Auto unter Wasser steht
Für Unwetterschäden am Auto, Wohnmobil oder Wohnanhänger kann eine Teilkaskoversicherung aufkommen. Diese greift bei Schäden, für die keine dritte Person verantwortlich gemacht werden kann, informiert der Bund der Versicherten (BdV).
Zum Beispiel nach Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Brand besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs und der mitversicherten Teile. Kaskoversichert ist der Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs. Je nach Tarif können unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart werden, so der BdV. Wer nur die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Manche Extremrisiken können Extraschutz benötigen
Bei einer Vollkaskoversicherung ist ein Teilkasko-Schutz bereits inklusive, ergänzt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) und schränkt ein: Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung seien oft extra abzusichern. Es kommt aber auf den Tarif an, manche Anbieter versichern diesen Extraschutz bereits mit.
Der vereinbarte Selbstbehalt der Kasko wird zwar fällig, so Christian Siemens vom GDV. Doch in der Schadenfreiheitsklasse der Vollkasko werde man nicht hochgestuft: „Dort betrifft es ja den Bereich der inkludierten Teilkasko, für die es keine Schadenfreiheitsklassen gibt.“
Schäden dokumentieren und unverzüglich der Versicherung melden
„Am besten dokumentieren Betroffene den entstandenen Schaden zum Beispiel mit einer Handykamera und melden sich dann so schnell wie möglich beim Versicherer“, rät Siemens, um dann das weitere Vorgehen zu besprechen. Betroffene sollten zudem eine Aufstellung der Schäden machen und die Fahrzeugunterlagen bereithalten, ergänzt der BdV.
Folgeschäden müssen nach dem Unwetter so gering wie möglich gehalten werden. Das kann etwa sein, eine zerstörte Windschutzscheibe abzudecken, um den Innenraum vor Regen zu schützen. Dabei sollten Betroffene nichts riskieren. Um Hab und Gut zu sichern, sollten riskante Rettungsversuche unbedingt vermieden werden, so der GDV.
Auch im Vorfeld sind Fahrzeughalter besser wachsam und meiden potenzielle Gefahren. Wer etwa trotz Hochwasserwarnung sein Auto am Hafenbecken parkt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und bekomme den Schaden nur anteilig ersetzt, informiert der BdV.