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Höhe der Steuer aufs Erbe ist unterschiedlich

25.01.2013, 01:17

Stimmt es, dass die Erbschaftssteuer verfassungswidrig ist? Ich habe 2012 von meinem Bruder ein Wohnhaus geerbt und soll dafür über 10 000 Euro Steuern bezahlen.

Es antwortet Steuerberaterin Kathrin Kraft vom Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt: Der Bundesfinanzhof (BFH) kam im Oktober letzten Jahres zu dem Schluss, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, wie es seit 2009 gilt, verfassungswidrig sei. Endgültig entscheiden kann dies aber erst das Bundesverfassungsgericht. Ihm wurde der Sachverhalt vorgelegt. Wenn es das Gesetz ebenfalls als verfassungswidrig einstuft, kann das möglicherweise alle Steuerbescheide ab 1. Januar 2009 betreffen, also auch Ihren. Deshalb empfehle ich Ihnen, vorsorglich Einspruch einzulegen. Es wird sich vermutlich noch hinziehen, bis das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung fällt.

Kritisiert hat der BFH, dass Privat- und Betriebsvermögen ungleich besteuert werden. Wer Bargeld oder andere Werte erbt, muss möglicherweise fast die Hälfte davon an den Staat abtreten. Die Erben von Firmenanteilen hingegen bleiben häufig -- unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit -- von der Erbschaftssteuer nahezu befreit.

Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt aber von mehreren unterschiedlichen Faktoren ab. Im Privatbereich ist zum Beispiel die Erbschaftsteuerklasse wichtig, die sich aus der persönlichen Beziehung zum Verstorbenen ergibt. Zudem fallen persönliche Freibeträge ins Gewicht, ob man eine Immobilie selbst nutzt oder vermietet und vieles mehr.

Unabhängig von der ausstehenden Gerichtsentscheidung kann Ihnen ein Steuerberater in Ihrer individuellen Situation sicher Tipps geben, wie Sie Erbschaftssteuer sparen. (www.dstv.de)