Gesundheitsministerium und Landesamt für Verbraucherschutz geben Hinweise In Flutgebieten auf Hygiene achten
Magdeburg (bo) l Angesichts der anhaltenden Flut hat das sachsen-anhaltische Gesundheitsministerium am Sonntag aufgerufen, in den Überschwemmungsgebieten und bei Aufräumarbeiten sehr genau auf Hygiene zu achten.
Nach Angaben des Ministeriums und des Landesamtes für Verbraucherschutz gibt es derzeit keine Kenntnisse über Erkrankungshäufungen in den von Hochwasser betroffenen Gebieten. Bei Verdacht auf Infektionskrankheiten sei umgehend auch das jeweilige Gesundheitsamt im Landkreis zu informieren, hieß es gestern.
Folgende hygienische Verhaltensregeln werden empfohlen:
TRINKWASSER
Wenn möglich sollte nur Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz verwendet werden. Bei Verdacht auf Verunreinigung ist Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln vor dem Gebrauch aus Vorsorgegründen stets abzukochen. Aus Einzelbrunnen sollte bis auf Weiteres kein Wasser zur Trinkwasserversorgung verwendet werden. Hier sind zunächst in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern amtliche Proben erforderlich, die die Unbedenklichkeit bescheinigen. Wurde die Trinkwasserversorgung aus einem zentralen Netz unterbrochen, sind vor der Wiederinbetriebnahme eine Reinigung der Entnahmestelle und ein längeres Ablaufen des Wassers erforderlich.
LEBENSMITTEL
Nicht wasserdicht verpackte Nahrungsmittel sind nach Überflutung als kontaminiert anzusehen und dürfen nicht mehr verwendet werden. Dies gilt auch für Kühl- und Tiefkühlkost nach längerem Stromausfall. Diese Lebensmittel sollten unbedingt entsorgt werden. Auch Obst und Gemüse aus Gärten, die überflutet wurden, sind zum Verzehr nicht mehr geeignet. Das betrifft zudem Knollen- und Wurzelgemüse. Wichtig ist, verdorbene Lebensmittel und Bioabfall möglichst schnell zu entsorgen, um Schimmelbefall und einer Insektenvermehrung vorzubeugen.
HYGIENE
Kinder sind bei Hochwasser besonders gefährdet. Das Baden und Spielen im Überschwemmungswasser ist unbedingt zu unterlassen. Neben dem Infektionsrisiko besteht hier auch eine erhöhte Verletzungsgefahr. Beim Aufräumen stets Handschuhe, Gummistiefel und die Feuchtigkeit abweisende Kleidung tragen. Auch beim Aufräumen besteht Verletzungsgefahr. Deshalb stets darauf achten, dass bei Verletzungen der Haut kein Kontakt mit verunreinigtem Wasser und Schlamm erfolgt.
REINIGUNG
Bei Verdacht auf fäkale Kontamination ist eine desinfizierende Reinigung der betroffenen Flächen und Gegenstände zu empfehlen. Dazu sind Chlor- und Aldehydpräparate geeignet, die aus der Apotheke bezogen werden können. Kellerräume sind zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren sowie über eine längere Zeit auszutrocknen, um Schimmelpilzbefall vorzubeugen. Überflutete Gärten sollten so bald wie möglich komplett umgegraben werden. So kann Insektenvermehrung und Geruchsbelästigung vorgebeugt werden.
MEDIZINISCHE VORKEHRUNGEN
Gesundheitlich angeschlagene Menschen sollten sich nicht an Aufräumungsarbeiten beteiligen, selbst wenn der Wunsch zu helfen groß ist. Beim Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen und Fieber, sowie bei Verletzungen ist umgehend der Hausarzt aufzusuchen. Wichtig ist, dass auch bei kleinsten Hautverletzungen der aktuelle Tetanus-Impfschutz überprüft wird.