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Polizei bestraft Vergehen strikt / Bei Autoreisen ins Ausland über Verkehrsregeln informieren In Italien ist bei 1,5 Promille der Wagen weg

29.06.2013, 01:13

Volltanken, Gas geben und losfahren - klingt gut, ist aber zu einfach. Der Start in den Urlaub mit dem eigenen Wagen sollte gründlicher geplant werden. Autofahrer sollten spezielle Dokumente an Bord haben und die Verkehrsregeln des Urlaubslandes kennen.

Berlin (dpa) l Das Gepäck ist verstaut, das Auto durchgecheckt: Wer mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub will, sollte bei Auslandsfahrten einige zusätzliche Dokumente an Bord haben. Dazu gehört der Europäische Unfallbericht, erläutert die Dienstleistungs-GmbH des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Das mehrsprachige Dokument mache das Protokollieren eines Unfalls vor Ort einfacher - gerade wenn die Beteiligten verschiedene Sprachen sprechen. Experten raten davon ab, fremdsprachige Schriftstücke zu unterzeichnen, deren Inhalt nicht völlig verständlich ist.

Im Auto ist eine Rettungskarte sinnvoll

Laut dem GDV vereinfacht der Europäische Unfallbericht gerade bei Unfällen im Ausland die Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaften. In Albanien, Montenegro, Serbien, der Türkei und der Ukraine sei außerdem die grüne Versicherungskarte als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht.

Auch zu einer sogenannten Rettungskarte rät die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Sie gibt den Rettungskräften wichtige Informationen, wie eingeklemmte Insassen nach einem Unfall aus dem speziellen Fahrzeugtyp befreit werden können. Das Dokument stellt etwa der ADAC im Internet unter www.rettungskarte.de bereit. Bei Urlaubsreisen ins EU-Ausland sind Polizei oder Rettungsdienste laut GDV einheitlich unter der Rufnummer "112" zu erreichen. Rufen Autofahrer beispielsweise in Österreich nach einem Unfall die Polizei, müssen sie die "Blaulicht-Steuer" von 36 Euro für diesen Einsatz zahlen.

Wer Vignette vergisst, zahlt bis zu 300 Euro

Die Alpenrepublik zählt auch zu den Ländern mit Vignettenpflicht. Weitere solche Staaten sind Slowenien, die Schweiz, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Tschechien und die Slowakei. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer spätestens an der letzten Tankstelle vor der jeweiligen Grenze den entsprechenden Aufkleber erwerben, rät der ADAC. In Österreich etwa würden Geldstrafen von mindestens 300 Euro fällig, wenn sich die Polizei nicht mit dem Bezahlen einer sogenannten Ersatzmaut von 120 Euro zufriedengibt.

Darüber hinaus gilt in der Alpenrepublik laut dem ADAC eine Regel namens "geschultes Amtsauge": Danach können Polizisten per Schätzung Fahrer bei Tempoüberschreitung von bis zu 30 Kilometern pro Stunde zu Bußgeldern verdonnern. Eine Besonderheit im Verkehrsrecht hat auch Italien zu bieten: Dort können die Behörden Autos beschlagnahmen und versteigern, wenn der Halter sein Auto selbst fährt und dabei über 1,5 Promille Alkohol im Blut hat. Zu den gegenüber Deutschland abweichenden Verkehrsregeln gehört auch die Lichtpflicht. Sie gilt laut ADAC in 22 Ländern Europas.

In vielen europäischen Ländern muss außerdem eine Warnweste im Auto mitgeführt werden. Der ADAC empfiehlt, immer so viele der stark reflektierenden Kleidungsstücke an Bord zu haben, wie Insassen im Auto sind.