Informationen über Pflegezeiten
Berlin (dapd/rgm) l Arbeitnehmer können für bis zu zwei Jahre eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen - wenn ihr Arbeitgeber zustimmt. Die Neuregelung sieht vor, dass Beschäftigte mit Pflegeverpflichtungen ihre Arbeitszeit befristet reduzieren, der Lohn aber nicht voll, sondern nur um 50 Prozent der entfallenden Stunden gekürzt wird. Auf diese Weise gewährt der Arbeitgeber ein Darlehen, dass am Ende der Familienpflegezeit wieder abgearbeitet wird.
Wie die Familienpflegezeit im Detail funktioniert und welche Besonderheiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten müssen, erläutert das Bundessozialministerium im Internet unter www.familien-pflege-zeit.de .
Dort finden sich unter anderem Merkblätter (Link Beschäftigte), in denen die Konsequenzen der Familienpflegezeit für die Höhe der Altersrente sowie die Funktionsweise der verpflichtend abzuschließenden Berufsunfähigkeitsversicherung erläutert werden. Außerdem gibt es auf der Seite einen Online-Rechner, mit dem sich das Nettogehalt bei einer Arbeitszeitverkürzung ermitteln lässt.