Wohnungseigentum Installation der Markise ist bauliche Veränderung
Berlin ( rgm ). Eine Markise dürfen Wohnungseigentümer nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer installieren. Wollen einzelne Eigentümer Markisen auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse anbringen, gilt dies als bauliche Veränderung, der alle betroffenen Eigentümer zustimmen müssen. " Da sich der optische Gesamteindruck der Wohnanlage ändert, sind im Prinzip alle Eigentümer betroffen. Das heißt : Alle müssen zustimmen ", erklärt Thomas Brandt, Fachanwalt für Wohnungseigentums- und Mietrecht und Autor des Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer.
Markisen an der gesamten Wohnanlage können dagegen als Modernisierung mit der doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Denn der Sonnenschutz erhöht die Nutzbarkeit der Balkone – und damit die Wohnqualität für alle Bewohner. Die doppelt qualifizierte Mehrheit reicht auch, wenn nur auf einer Hausseite, z. B. an der Südfassade, Markisen angebracht werden sollen.
Für welche anderen baulichen Maßnahmen welche Mehrheiten erforderlich sind, zeigt der Rechts- und Finanzierungsratgeber " Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer ". Der Wegweiser durch das Rechts-Labyrinth bei Instandsetzungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen kann zum Preis von 19, 90 Euro bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, Telefon ( 0228 ) 6297998, bestellt werden.