Ständige Impfkommission Jahrgänge vor 1970 vor Masern geschützt
Nach neuen Masernfällen in Sachsen-Anhalt empfiehlt die Ständige Impfkommission auch Erwachsenen, sich gegen Masern impfen zu lassen. Gilt dies auch für Erwachsene der Jahrgänge vor 1970, die als Kinder eine Masernerkrankung durchgemacht haben?
Nein, eine Impfung für diesen Personenkreis ist nicht notwendig. Da es bis 1970 keine Impfung gegen Masern gab, haben die Kinder damals in der Regel alle diese Erkrankung durchgemacht und damit einen lebenslangen Schutz. In der DDR wurden Kinder ab 1970 pflichtmäßig gegen Masern geimpft, in der Bundesrepublik gab es die Impfung ab 1974.
Ab diesem Zeitpunkt haben die nachfolgenden Jahrgänge heute allerdings oft einen unzureichenden Schutz, weil nur etwa jeder Zweite eine Zweitimpfung gegen Masern erhalten hat. Seit 1991 wird die zweimalige MMR-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr als Standardimpfung empfohlen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt deshalb allen Jugendlichen und nach 1970 geborenen Erwachsenen mit nur einer Impfung eine weitere Impfung gegen Masern.