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Arbeitssuche: Meldung auch online möglich

Unmittelbar nach Erhalt der Kündigung sollten sich Arbeitnehmer arbeitssuchend melden. Dazu muss man jedoch nicht persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellig werden - auch telefonisch oder online funktioniert die Meldung.

11.07.2016, 08:37

Suhl (dpa/tmn) - Wer die Kündigung erhält, sollte sich unmittelbar danach beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Das kann telefonisch, persönlich oder elektronisch geschehen.

Darauf weist die Arbeitsagentur Suhl hin. So kann die Arbeitsagentur gleich mit der Vermittlung in neue Stellen beginnen. Wer die Meldung nicht oder nicht rechtzeitig macht, muss unter Umständen mit Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld rechnen. Das muss aber nicht zwingend der Fall sein.

E-Service der Bundesarbeitsagentur