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Fragen aus dem Arbeitsrecht Wann beginnt die Dienstreise?

Ein Termin beim Kunden, eine Verhandlung oder eine Besprechung am zweiten Firmenstandort: Wer auf Dienstreise geht, muss oft viel Zeit investieren. Ab wann ist die Reise Arbeitszeit?

Von dpa 03.02.2025, 00:05
Ist die Anfahrt nun Arbeitszeit oder Freizeit? Bei Dienstreisen gibt es darüber oft Unklarheit.
Ist die Anfahrt nun Arbeitszeit oder Freizeit? Bei Dienstreisen gibt es darüber oft Unklarheit. Mascha Brichta/dpa-tmn

Gütersloh - Unterwegs für die Arbeit: Dienstreisen können viel Zeit in Anspruch nehmen. Aber wann fängt die Dienstreise - und damit die bezahlte Arbeitszeit - offiziell an? In dem Moment, in dem ich das Haus verlasse oder das erste Transportmittel betrete? Oder sogar erst, wenn das Ziel erreicht ist?

Was während einer Dienstreise als Arbeitszeit zählt, ist in Deutschland nicht klar geregelt. Generell kann man festhalten: Sitzt man auf dem Weg zu einem dienstlichen Termin im Zug und liest, hört einen Podcast oder beschäftigt sich anderweitig privat, zählt das oft nicht als Arbeitszeit. Bereitet man sich jedoch auf die Veranstaltung oder die Arbeit während der Reise vor, ist es Arbeitszeit.

Was ist Arbeitszeit? EuGH legt Richtung fest

Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, sieht indes einen gewissen Trend. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) neige dazu zu sagen, dass es sich um Arbeitszeit handelt, wenn ein Arbeitnehmer nicht frei über seine oder ihre Freizeit entscheiden kann. Das würde bedeuten, dass wer über längere Zeit unterwegs ist, seine freie Zeit nicht mehr nach Belieben gestalten kann. Damit würde auch die Reisezeit zur Arbeitszeit zählen. 

Klar gesetzlich geregelt ist das allerdings nicht. „Die Dinge sind im Augenblick noch im Fluss und die Rechtsprechung entwickelt sich weiter“, sagt der Fachanwalt.

Ein eindeutiger Fall liegt dem Rechtsexperten zufolge vor, wenn Beschäftigte für eine Dienstreise selbst am Steuer sitzen. Dann gilt die Zeit auch als Arbeitszeit. Wichtig: Die Details der Dienstreise sollten Beschäftigte immer vorab mit ihrem Arbeitgeber klären und die mögliche Vergütung besprechen.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.