Rentenversicherung Kein ergonomischer Stuhl für Schwerbehinderte
Dresden ( rgm ). Wer einen ergonomischen Bürostuhl benötigt, muss sich den von seinem Arbeitgeber bezahlen lassen. Der Rentenversicherungsträger ist dafür nicht zuständig – auch nicht im Falle eines Schwerbehinderten, für den die staatliche Einrichtung laut Gesetz alle erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erbringen hat. Denn ein Unternehmen ist zwecks Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowieso verpflichtet, einen solchen Bürostuhl auch seinen gesunden Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen, entscheid das Sozialgericht Dresden ( Az. S 24 R 157 / 08 ).
Wie Deutschen Anwaltshotline berichtet, war einer Rechercheurin bei der Bundesbeauftragten für die DDR-Stasi-Unterlagen ein 1500 Euro teurer, höhenverstellbarer orthopädischer Schreibtisch vom Deutschen Rentenversicherung Bund genehmigt und bezahlt worden. Denn die Frau ist mit einer Behinderung von 70 Prozent als Schwerbehinderte anerkannt. Nun forderte sie wegen ihrer anhaltenden Rückenbeschwerden unter Vorlage eines Attestes ihres behandelnden Orthopäden zusätzlich einen nicht weniger teuren orthopädischen Bürostuhl.
Das war der Rentenkasse und den Richtern zu viel des Guten. " Die von der Betriebsärztin empfohlene zusätzliche individuelle Sitzanpassung nebst Halswirbelstütze hatte ein vom Gericht bestellter Sachverständiger nicht für erforderlich gehalten ", erklärt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer.