Mittellose Familie Kein Geld da: Wer muss die Bestattung bezahlen?
Frage: Mein Bruder ist verstorben. Er hatte keinerlei finanzielle Mittel, auch seine noch lebende Ehefrau lebt von Sozialhilfe. Wer muss für die Bestattung aufkommen? Es antwortet Fachjournalistin Ingrid Laue.
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, wenn es dem hierzu Verp ichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. So ist es im Paragraf 15 des Bundessozialhilfegesetzes geregelt. Unter "Verpflichteten" ist der nächste geschäftsfähige Angehörige zu verstehen. Das sind in der Regel der Ehepartner, die volljährigen Kinder oder die Eltern, sofern sie noch leben. Sie müssen auch dann für die Kosten aufkommen, wenn sie keinerlei Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatten und/oder das Erbe ausgeschlagen haben. Nähere Einzelheiten regelt das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Kann der Verpflichtete nicht gleich ermittelt werden, trägt die Kommune zunächst die Kosten und versucht danach, das Geld bei den Verwandten einzutreiben.
Falls der Verpflichtete erbt, ist zunächst das Erbe zur Deckung der Beerdigungskosten heranzuziehen. Ist kein Erbe vorhanden und das Geld des nahen Angehörige knapp, sollte nach einer preisgünstigen Bestattungsform Ausschau gehalten werden. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der anonymen Bestattungen zugenommen. Jeder muss selbst entscheiden, ob diese kostensparende Art der Bestattung angemessen ist. Bestenfalls sollte schon zu Lebzeiten vorgesorgt werden.