Kein Hartz-IV für Schüleraustausch
Stuttgart ( ddp ). Ein Schüler, dessen Familie Hartz IV bezieht, muss die Kosten eines Schüleraustausches selbst tragen. Dies entschied das baden-württembergische Landessozialgericht. Ein Schüler aus Bad Peterstal hatte von den Landkreisbehörden des Ortenaukreises die Erstattung der Kosten eines Schüleraustausches in die USA gefordert. Zusammen mit 16 anderen Schülern war der Gymnasiast für den Aufenthalt ausgewählt worden. Die Kosten von 1650 Euro hatten ihm frühere Geschäftsfreunde seines Vaters vorfinanziert.
Laut Gericht haben Hartz-IV-Empfänger zwar Anspruch auf die Übernahme der Kosten von Klassenfahrten. Dadurch solle die soziale Ausgrenzung von Schülern aus einkommensschwachen Familien verhindert werden. Eine solche Ausgrenzung sei aber nicht zu befürchten, wenn nur ausgewählte Schüler teilnehmen. Eine Revision ist nicht zugelassen.