Leserobmann Kein Rundfunkbeitrag für Zimmer im Pflegeheim
Nach Intervention des Leser-Obmanns wird das irreguläres Beitragskonto des Heimbewohners geschlossen.
Köln l Obwohl der Rundfunkbeitrag regelmäßig vom gemeinsamen Konto der Eheleute abgebucht wurde, soll Monika Mädler dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio inzwischen gut 400 Euro nicht gezahlter Rundfunkbeiträge schulden. Dies belastet die Leserin, deren Mann seit 2017 in einem Pflegeheim lebt, während sie in der ehemals ehelichen Wohnung blieb. Und für diese wurden ja auch weiterhin die Rundfunkgebühren bezahlt – glaubt sie.
„Wo ist das Problem? Warum müssen Sie eine stets pünktlich zahlende Frau so aus der Ruhe bringen?“, fragte Tochter Sylvia Helka beim öffentlich-rechtlichen Beitragsservice an. Doch auch dieser Brief brachte wie viele andere zuvor keine Lösung der Ungereimtheiten des Falles. Zwecks Klärung des Sachverhaltes, der ihre Mutter stark belaste, wandte sie sich an den Leser-Obmann.
Wie die daraufhin erfolgte Überprüfung des Anliegens von Familie Mädler in Köln ergab, lag hier tatsächlich ein behördliches Missverständnis vor: Bis Juni 2017 wurde das Ehepaar unter der gemeinsamen Adresse in Magdeburg geführt. Als für Klaus Mädler dann vom Einwohnermeldeamt dessen neue Anschrift in einem Pflegeheim mitgeteilt wurde, wurde das auf seinen Namen laufende Rundfunkbeitragskonto des Ehepaares auf diese Adresse umgebucht – und dafür weiterhin Zahlungen vom bekannten Konto abgebucht.
Während Monika Mädler glaubte, dass diese wie bisher für Funk und Fernsehen in der einst gemeinsamen, nun aber von ihr allein bewohnten Wohnung gezahlt wurden, hatte man bei einem Datenabgleich zwischen Beitragsservice und Einwohnermeldeamt festgestellt, dass unter ihrem Namen gar kein Beitragskonto existierte, und für sie daraufhin ein neues eingerichtet.
Nach Intervention durch den Leser-Obmann teilte man der Frau nun mit: „Die seit 1. Juni 2017 gezahlten Rundfunkbeiträge betreffen nicht Ihre Wohnung, sondern das Zimmer Ihres Ehemannes im Pflegeheim.“ Da solche aber gar nicht anmeldepflichtig seien, „haben wir das Beitragskonto Ihres Ehemannes zum 31. Mai 2017 abgemeldet“. Dessen Guthaben kann aber nicht einfach auf das der Ehefrau umgebucht werden. Es wird auf das gemeinsame Girokonto der Eheleute überwiesen, von dem Monika Mädler dann die offene Summe „ihres“ Rundfunkbeitragskontos begleichen muss.