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Reiserecht Kein Schnee im Skigebiet: Kostenlos umbuchen?

12.01.2007, 04:56

Frage : Habe ich bei einer Pauschalreise ein Recht auf Schadenersatz, kostenlose Stornierung oder Umbuchung, wenn ich wegen Schneemangels nicht zum Skifahren komme ?

Es antwortet Gabriele Emmrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Trotz Schneemangels in vielen Skigebieten Europas haben Urlauber keinen Rechtsanspruch auf kostenlose Stornierung oder Umbuchung. Auch ein Recht auf Schadensersatz besteht nicht. Das Wetter gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Für besonders schneearme Winter haftet weder der Reiseveranstalter noch der Hotelier. Verbraucher können den Reisevertrag oder die Hotelbuchung nicht kostenlos kündigen.

Zwar ist ein Rücktritt vom Pauschalreisevertrag vor Beginn der Reise jederzeit möglich, hier muss der Reisende aber mit entsprechenden Stornierungskosten rechnen. Diese Stornokosten bei Schneemangel oder Schlechtwetter sind auch nicht von einer Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt. Auch Umbuchungen oder Ersatztermine sind nur auf Kulanz des Veranstalters oder Hotels möglich.

Anders sieht es nur aus, wenn der Reiseveranstalter zum Beispiel in seinen Prospekten ein absolut schneesicheres Skigebiet garantiert hat. Wird dies als eine wesentliche Eigenschaft zugesichert, die für die Buchung entscheidend ist und ist aufgrund eines extrem schneearmen Winters dann das Skifahren nicht möglich, so sind grüne Wiesen ein Reisemangel. Betroffene Skiurlauber können dann den Reisepreis entsprechend mindern.

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