Kein Steuervorteil für Luxus-Sportwagen
Nürnberg (dapd) l Die Kosten für einen Luxus-Sportwagen sind für Unternehmer nicht steuerlich absetzbar, wenn der Wagen extrem hohe Kosten verursacht. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg (Az.: 7 K 966/2009) hervor, in dem die steuerliche Absetzbarkeit eines Ferraris mit 400 PS zur Diskussion stand. Nach Meinung der Richter lässt sich ein solches Auto nicht dem Betriebsvermögen zuordnen, weil betriebliche Gründe fehlen, das Fahrzeug zu erwerben oder zu leasen. Steuerlich absetzbar sind nur die tatsächlichen Kosten für die betrieblichen Fahrten.