Oberlandesgericht Karlsruhe : Keine Entschädigung für fremdes Laub
Karlsruhe ( dpa ). Viel Laub für nichts : Ein Hausbesitzer muss nicht entschädigt werden, wenn er wegen der Bäume auf einem Nachbargrundstück erheblich mehr Blätter und Äste auf seinem Grund und Boden wegräumen muss. Die Klage einer Frau auf " Laubrente " sei unbegründet, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Ein Anspruch sei nur dann gegeben, wenn der Betroffene keine Möglichkeit habe, " die Beseitigung des Baumes " zu verlangen, oder wenn die Nachteile durch den Baum " unzumutbar " seien ( Az .: 6 U 184 / 07 ).
Die Klägerin hatte 3944 Euro pro Jahr als Entschädigung für die zusätzliche Gartenarbeit wegen zweier alter Eichen verlangt. Die Bäume standen auf einem Nachbargrundstück, das der beklagten Stadt im Bezirk des Landgerichts Mannheim gehörte.
Die Stadt muss nun nicht zahlen. Gutachter hatten festgestellt, das lediglich ein Achtel der Zeit, die für die Pflege des Grundstückes notwendig ist, von den Eichen verursacht wurde. Dieser Mehraufwand sei zumutbar, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Eine Revision ist nicht zugelassen.