1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Keine Haftung bei öffentlicher Pferdeauktion

Bundesgerichtshof : Keine Haftung bei öffentlicher Pferdeauktion

25.02.2010, 04:53

Karlsruhe ( dpa ). Bei einer öffentlichen Pferdeauktion kann die Haftung ausgeschlossen werden. Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe gestern entschieden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung von einem öffentlich bestellten Versteigerer durchgeführt wird. Dies war im Januar 2005 bei einer Auktion des Verbandes hannoverscher Warmblutzüchter der Fall. Darum konnte der Verband nach dem Prinzip " wie besichtigt und geritten " eine Haftung bei Mängeln ausschließen.

Für die Klägerin besteht dennoch Hoffnung, Geld für das ersteigerte Pferd wiederzubekommen : Sie muss beweisen, dass das Tier bereits beim Verkauf die von ihr reklamierte Verhaltensauffälligkeit aufwies. Um dies zu prüfen, verwiesen die Karlsruher Richter den Fall zurück an das Oberlandesgericht Köln.

Die Klägerin fordert von dem Zuchtverband bis zu 200 000 Euro Schadenersatz. Ihre Stute hat die Unart, häufig sehr lautstark Luft einzuatmen. Durch das im Fachjargon bezeichnete " Freikoppen " kann es verstärkt zu Koliken kommen, zudem sinkt der Wert des Tieres. ( Az .: VIII ZR 71 / 09 – Urteil vom 24. Februar 2010 )