1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kindergartenkosten gehören zu den Weiterbildungskosten

Bewerbertraining Kindergartenkosten gehören zu den Weiterbildungskosten

Von Gudrun Oelze 28.06.2010, 05:20

Nach dem Erziehungsjahr meldete sich Bianca Ringer aus Buhlendorf Anfang März wieder arbeitsuchend. Die junge Mutti wurde von der Agentur für Arbeit in Zerbst sofort in ein Bewerbertraining vermittelt. Um daran teilnehmen zu können, musste sie ihren Einjährigen ganztags in einer Kindertageseinrichtung anmelden.

"Als ich nachfragte, woher ich das Geld für die Betreuung meines Sohnes nehmen sollte, hieß es, dass der Maßnahmeträger dafür aufkommt", schrieb die Leserin. Doch nach inzwischen schon drei Monaten habe sie kaum etwas bekommen. Bei ihrem bisschen Arbeitslosengeld sei das eine ziemliche Mehrbelastung.

"Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten", informiert die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite. Kosten, die während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Bundesagentur übernommen werden. Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch keine 15 Jahre alt sind. Für deren Betreuung in Kindergarten oder Hort, bei einer Tagesmutter oder bei Nachbarn und Verwandten zahlt die Arbeits-agentur je Kind 130 Euro pro Monat, und zwar unabhängig von der Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten, wird weiter mitgeteilt.

Aber warum sollte das bei Bianca Ringer anders sein? Die zuständige Agentur für Arbeit leitete die Anfrage der Volksstimme weiter an den Bildungsträger. Denn bei bestimmten Maßnahmen wie in diesem Fall werden Kinderbetreuungskosten nicht direkt von der Arbeitsagentur, sondern vom beauftragten Maßnahmeträger ausgezahlt, hieß es. Dazu benötige dieser jedoch Nachweise, um die Differenz der Kinderbetreuungskosten vor und während der Maßnahme ermitteln zu können. Von Frau Ringer hätten diese Angaben erst Anfang Juni, als die Maßnahme schon beendet war, wirklich vollständig vorgelegen.

Sie habe alles, was verlangt wurde, eingereicht, sagte hingegen unsere Leserin. Aus den von ihr vorgelegten Beitragsinformationen des Kita-Trägers ging hervor, dass für den kleinen Pascal im März ein Elternbeitrag von 150,22 Euro, ab April von monatlich 160 Euro verlangt wurde. Nur diese Differenz – ganze 9,78 Euro pro Monat – überwies der Bildungsträger für die dreimonatige Weiterbildung an die Mutti.

Anfang Juni wurde auf Nachfrage sowohl der Leserin als auch der Zeitung nun festgestellt, dass der Elternbeitrag doch wesentlich höher sei und der Betreuungsvertrag für das Kind von Bianca Ringer erst zum Zeitpunkt der Weiterbildung begann.

"Demzufolge sind alle Kosten, die durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, zusätzliche Kosten. Sie werden bis zu 130 Euro im Monat übernommen", räumte der Bildungsträger nun ein. Der kumulierte offene Betrag – immerhin gut 360 Euro – ist inzwischen auf dem Konto von Bianca Ringer eingetroffen.