Klage kann Studienplatz sichern
Hamburg/Düsseldorf/München/Frankfurt (dpa) l Derzeit gehen überall die Hochschulstart-Ablehnungsbescheide für die begehrten Studienplätze Medizin und Zahnmedizin raus.
Medizin-Studienplatzbewerber müssen mit bis zu 7 Jahren Wartezeit rechnen. NC und Wartezeit verschärfen sich erneut, da die doppelten Abiturjahrgänge jetzt mit NRW und Hessen ihren Höhepunkt erreicht haben.
"Wer nicht warten möchte, kann seinen Studienplatz einklagen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut hat: "Dabei spielt zumeist die Abiturnote keine Rolle, und man ist auch nicht auf die Unis der Hochschulstart-Bewerbung beschränkt."
Bei der Studienplatzklage wird nicht gegen den Ablehnungsbescheid geklagt, sondern nachgewiesen, dass die Hochschulen noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen dann exklusiv an die erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. Für abgelehnte Studienplatzbewerber hat Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg daher einen wichtigen Rat: "Jedes Jahr warten viele Abiturienten noch auf die Ablehnungsbescheide im Auswahl- und Nachrückverfahren. Und dabei verpassen sie wertvolle Klage-Chancen."
Die nächste Studienplatzklage-Frist läuft nämlich am 1. September ab. Diese Frist gilt auch für den Quereinstieg für ein höheres Semester in Medizin.