Erbrecht Können sich Ehegatten gegenseitig enterben?
Können Ehegatten ein
Testament errichten, in dem sie sich wechselseitig vom
Erbe ausschließen ?
Es antwortet Notarin Manuela Sczeponek : Ebenso wie im Testament geregelt werden kann, wer Erbe werden soll, kann grundsätzlich auch niedergeschrieben werden, wer gerade nicht zum Erben berufen wird. Fehlt in einem solchen " negativen Testament " gleichzeitig die Einsetzung eines Erben, gilt die gesetzliche Erbfolge ohne Berücksichtigung der ausgeschlossenen Person, der allerdings Pflichtteilsansprüche zustehen können, wenn sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört.
Sinnvoller ist es meist, den oder die Erben im Testament " positiv " zu benennen – so wird sichergestellt, dass auch wirklich derjenige erbt, den Sie zum Erben berufen möchten.
Ein Beispiel : Ehegatten sind in zweiter Ehe verheiratet und haben den Wunsch, ihr jeweiliges Vermögen jeweils den eigenen Kindern aus erster Ehe zukommen zu lassen. Dies kann durch gemeinschaftliches Ehegattentestament oder durch notariell zu beurkundenden Erbvertrag geregelt werden.
Oft wird in diesen Fällen aber gerade nicht eine dieser Formen gewählt, sondern jeder Ehegatte errichtet sein eigenes Einzeltestament. Darin setzt er seine Abkömmlinge zu Erben ein. Wenn die Ehegatten dann zusätzlich sicherstellen wollen, dass nach dem Tod des Erstversterbenden der Überlebende auch keine Pflichtteilsansprüche geltend macht, können sie vor dem Notar einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht vereinbaren.