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Presserat Kontroverse um Bericht im Fall Wedel

Einen Medienpranger konnte der Presserat bei der Berichterstattung über Dieter Wedel nicht feststellen.

Von Peter Wendt 09.04.2018, 01:01

Nichts auszusetzen, alles bestens – so lässt sich zusammenfassen, wie der Presserat die Berichterstattung der Wochenzeitung „Die Zeit“ im Fall Dieter Wedel beurteilte. Das Ethik-Gremium wies folgerichtig Beschwerden als „unbegründet“ ab, bei denen es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Regisseurs ging. Diesem war in „Zeit“-Artikeln schwere sexuelle Nötigung vorgeworfen worden, Schauspielerinnen hatten strafrechtlich relevante Vorwürfe erhoben.

Der Presserat wertete die Veröffentlichungen als „eine vorbildliche Verdachtsberichterstattung über einen Fall von hohem öffentlichem Interesse“. Aufgezeigt werde „die Dimension eines bislang wenig beachteten gesellschaftlichen Missstands“. Alles in allem liege „eine äußerst sorgsame Recherche“ vor und es sei auch belegt worden, „dass Dieter Wedel ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorwürfen erhalten hatte“. Die Unschuldsvermutung sei „hier ausreichend gewahrt“ worden. Einen „Medienpranger“ konnte der Presserat nicht erkennen.

Ganz anders der ehemalige Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und – inzwischen auch ehemalige – „Zeit“-Kolumnist Thomas Fischer. Er zerpflückte die „Zeit“-Artikel. Diese seien „nicht neutral oder unvoreingenommen, sondern beziehen Position und fällen ein Urteil“, schrieb er in einem Beitrag für den Online-Branchendienst „Meedia“. Fischer stieß sich besonders „an der selbstgerechten und eifernden Attitude der Berichterstattung“. Dokumentiert würden eigentlich nicht „Fälle“, sondern Behauptungen von Fällen oder Bemühungen von Journalisten, solche Behauptungen für den Massenkonsum aufzubereiten.

Der frühere Richter betonte: „Man darf nicht öffentlich eine rechtlich definierte Schuld behaupten, die nicht auf legitime Weise bewiesen ist.“ Und: „Eine Zeitungs-Redaktion hat nicht über Schuld und Unschuld eines Verdächtigen zu entscheiden. Sie sollte sich daher auch nicht so gebärden.“

Medienethische Bewertung kontra juristische Analyse – der Leser mag sich da sein eigenes Urteil bilden.