1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kosten dürfen auf die Miete umgelegt werden

Abschluss einer Haftpflichtversicherung Kosten dürfen auf die Miete umgelegt werden

14.08.2010, 04:49

Karlsruhe ( ddp ). Schließt ein Hausbesitzer nach Abschluss der Mietverträge eine neue Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude ab, kann er die Kosten dafür ab der nächsten Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes weist die Deutsche Anwaltshotline hin.

Dieses Vorgehen ist demnach nicht zu beanstanden, wenn die Umlage neuer Betriebskosten im Mietvertrag von vornherein vereinbart worden war. Dafür genügt es, dass in dem Vertrag unter der Aufstellung der üblichen Betriebskosten eine Sach- und Haftpflichtversicherung aufgeführt wird.

" Die Mieter müssen nach Auffassung der Bundesrichter den Mehrbetrag auch dann zahlen, wenn sie erst durch den Erhalt der Nebenkostenabrechnung von den neu eingeführten Betriebskosten Kenntnis erhalten haben ", erklärt Rechtsanwältin Anke Jonna Jovy. Die allgemeine Klausel im Mietvertrag genüge dem Transparenzgebot. Auch sei die Umlegungsfähigkeit nicht davon abhängig, ob dem Mieter durch die neu entstandenen Kosten Vorteile entstehen oder nicht. ( Az. VIII ZR 80 / 06 )