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Hilfe von Oma oder Opa Kosten für Kinderbetreuung absetzen

Eltern können das Finanzamt an den Kosten für die Kinderbetreuung beteiligen. Akzeptiert werden nicht nur Kosten für Kita und Co. Auch ein familiärer Einsatz kann sich bezahlt machen.

17.07.2020, 13:11
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Kinderbetreuung kostet in der Regel Geld. Allerdings lassen sich mit den Ausgaben auch Steuern sparen. Was viele nicht bedenken: Nicht nur Honorare für Tagesmütter oder Kitagebühren werden vom Finanzamt anerkannt, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aus Berlin.

Auch eine Betreuung durch Familienangehörige kann von der Steuer abgesetzt werden. Die Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt auf Grundlage eines Vertrages, und das Geld wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt. Außerdem darf die Betreuungsperson selbst nicht mit im Haushalt leben. Wenn die Kinderbetreuung im Rahmen eines Minijobs erfolgt und das Gehalt mit 2 Prozent pauschal versteuert wird, muss der betreuende Angehörige das Geld in seiner eigenen Steuererklärung nicht angeben.

Die Eltern können dem betreuenden Angehörigen auch Fahrtkosten erstatten. Bei vertraglicher Vereinbarung und unbarer Zahlung können Eltern diese Kosten als Kinderbetreuungskosten absetzen, wie das Finanzgericht Nürnberg entschied (Az. 4 K 936/18). Für die betreuenden Angehörigen, beispielsweise die Großeltern, bleibt die Fahrtkostenerstattung steuerfrei.

© dpa-infocom, dpa:200717-99-830585/2