Neu aufgelegt Kostenlose Informationen zum Erben und Vererben
Magdeburg ( rgm ). Viele Bürger scheuen sich verständlicherweise vor dem Gedanken an den eigenen Tod und den ( rechtlichen ) Folgen für die Hinterbliebenen. Doch oftmals kommt es zum Streit unter den Erben, wenn Regelungen zum Nachlass fehlerhaft oder gar nicht getroffen wurden. Wichtige Hinweise zum Thema Erbrecht enthält die Broschüre " erben – vererben ", die vom Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt jetzt neu aufgelegt wurde. Die Broschüre gibt einen guten Überblick über wesentliche Aspekte des Erbrechts, der in vielen Fällen sicher schon ausreicht, um offene oder strittige Fragen zu klären.
Welcher Verwandte erbt wie viel, und haben auch nichteheliche Kinder Erbansprüche ? Wie kann jeder für den späteren Erbfall Vorsorge treffen, und was muss beim Aufsetzen eines Testaments beachtet werden ? Wozu benötigt man einen Erbschein, und unter welchen Umständen kann man ein Erbe ausschlagen ? Diese und viele weitere praktische Fragen rund um das Erben und Vererben werden auf den 50 Seiten der Broschüre ausführlich erläutert.
Die gesetzliche Erbfolge ist anhand von Beispielen übersichtlich dargestellt - sowohl für Erbschaften ab 1990, als in Sachsen-Anhalt das Bürgerliche Gesetzbuch ( BGB ) in Kraft getreten ist, als auch für Erbfälle vor der Wiedervereinigung, für die weiterhin das Erbrecht der ehemaligen DDR gilt.
Die Broschüre " erben - vererben " ist ab sofort kostenlos bei allen Gerichten in Sachsen-Anhalt erhältlich. Außerdem kann sie im Internet eingesehen und heruntergeladen werden.
www. mj. sachsen-anhalt. de