Oberlandesgericht : Kreditaufnahme für Unterhalt zumutbar
Zweibrücken ( dpa ). Ein geschiedener Ehegatte muss notfalls einen Kredit aufnehmen, um seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts ( OLG ) Zweibrücken hervor. Einzige Ausnahme : Der Betroffene erhält keinen Kredit zu zumutbaren Bedingungen ( Urteil vom 18. 2. 2010 – 6 UF 39 / 09 ).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines geschiedenen Mannes ab. Er hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, für seine Ex-Frau Unterhalt in Höhe von rund 20 000 Euro nachzuzahlen. Vergleichsbedingung war, dass ihm eine Bank einen entsprechenden Kredit gewährt. Der Kläger widerrief später den Vergleich mit der Begründung, der Kredit sei für ihn nicht zumutbar.
Das Oberlandesgericht sah dagegen keinen Grund für den Widerruf. Nach dem günstigsten Kredit müsse der Mann insgesamt knapp 3500 Euro Zinsen zahlen. Das sei zumutbar. Schließlich handele es sich bei den Unterhaltszahlungen um gesetzlich begründete Verpflichtungen und nicht um freiwillige Leistungen.