Kündigung per E-Mail ist unwirksam
Düsseldorf (dpa) l Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung per E-Mail aus, müssen Arbeitnehmer sie nicht akzeptieren. Sie ist unwirksam, da eine Entlassung zwingend der Schriftform bedarf. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Der Mitarbeiter muss einen per Computer, Schreibmaschine oder handschriftlich ausgefertigten Text bekommen, der vom Aussteller unterschrieben wurde. Ebenfalls unwirksam ist eine Kündigung per Fax.