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Versicherungsleistungen bei Unwetterschäden Läuft der Keller voll, greift der Elementarschaden-Schutz

28.09.2010, 04:19

Ergiebige Regenfälle können Schäden an Häusern, Einrichtung und Fahrzeugen anrichten. Damit sie auf Unwetterschäden nicht sitzen bleiben, benötigen Hausbesitzer und Kfz-Halter den passenden Versicherungsschutz. Die Stiftung Warentest sagt, welche Policen sich lohnen.

Berlin (rgm). Eine Wohngebäudeversicherung sollten Hausbesitzer immer abschließen. In der Police sollte zumindest die Feuerversicherung enthalten sein. Oft ist auch der Schutz vor Schäden durch Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sinnvoll. Die Versicherung gilt auch für Nebengebäude auf dem Grundstück, wie Garagen, wenn sie in der Police aufgeführt und in der Versicherungssumme berücksichtigt sind. Hausbesitzer können die Wohngebäudeversicherung mit einem Elementarschadenschutz kombinieren. Diese zusätzliche Police kann sich lohnen: Sie kommt für Schäden auf, wenn nach einem Unwetter Keller voll Wasser laufen. Darüber hinaus greift der Schutz auch, wenn ein Erdrutsch oder ein Erdbeben das Haus beschädigen.

Tipp: Prüfen Sie, ob die Elementarschaden-Versicherung Schäden durch Rückstau abdeckt. Es kann sein, dass der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe verlangt. Wenn Sie die Vorgaben nicht erfüllen, können Sie womöglich leer ausgehen, wenn die Kanalisation überlastet ist und Ihr Keller voll Wasser läuft.

Für den Preis der Wohngebäudeversicherung ist nicht nur der Wert des Hauses ausschlaggebend. Versicherer orientieren sich zum Beispiel bei der Sturmversicherung an Sturmstatistiken und bei der Police gegen Leitungswasserschäden am Härtegrad des Wassers. Etwas teurer wird die Police zudem, wenn Hausbesitzer neben der Wohngebäudeversicherung zusätzlich die Elementarschadenversicherung abschließen. In dem von der Zeitschrift "Finanztest" aufgeführten Beispiel eines 140-Quadratmeter-Hauses (Baujahr 1990) kostet der Schutz für das umfassende Versicherungspaket dann je nach Wohnort ab 240 Euro.

Hochwasser-Regionen

In Regionen, in denen es häufig zu Überschwemmungen kommt, haben es Hausbesitzer meist schwer, eine Elementarschadenversicherung zu bekommen oder sie müssen viel für den Schutz bezahlen. Hintergrund: Versicherer unterteilen die Regionen mithilfe von Statistiken in vier Gefährdungsklassen. In Regionen der günstigsten Klasse 1 gehen die Versicherer davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. Am teuersten ist Klasse vier: Versicherer kalkulieren hier alle 10 Jahre mit einem Hochwasser. Hausbesitzer in Regionen der Klasse vier haben keine Chance, sich gegen Elementarschäden zu versichern.

Tipp: Wenn Sie bauen oder eine Immobilie kaufen möchten, können Sie sich bei der zuständigen Wasserbehörde über Hochwassermarken und Grundwasserstände informieren. Fragen Sie auch bei den Versicherern nach, ob Sie für das Gebäude den Elementarschadenschutz bekommen.

Wer gerade dabei ist, ein Haus zu bauen, benötigt eine zusätzliche Absicherung. Denn Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung zahlen im Falle von Unwettern nicht, wenn nur der Rohbau steht. Bauherren benötigen daher eine Bauleistungsversicherung. Allerdings ist der Schutz dann auf unvorhergesehene, ungewöhnliche Wetterverhältnisse beschränkt, die stark vom Normalwert abweichen.

Schlägt der Blitz ins Haus ein und legt technische Geräte lahm, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Bei Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung ist der Schaden aber nicht immer geregelt: Einige Hausratpolicen bieten diesen Schutz nicht oder nur gegen Zusatzbeitrag. Schaffen Versicherte neue technische Geräte an, müssen sie ihren Beitrag manchmal aufstocken.

Schäden am Auto

Für Unwetterschäden am Auto springt die Kaskoversicherung ein. Die Teilkaskoversicherung zahlt etwa, wenn ein Baum aufgrund eines Sturms (ab Windstärke 8) auf ein Auto fällt. Darüber hinaus springt die Police ein, wenn Hagelkörner den Wagen demolieren. Nur wenn Versicherte eine Mitschuld an dem Schaden tragen, müssen sie einen Teil der Kosten selbst zahlen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand mit seinem Auto in eine überflutete Straße fährt und dort liegenbleibt. Die Vollkaskoversicherung würde hier einspringen.

Sie kommt auch für selbstverschuldete, wetterbedingte Unfälle auf. Voraussetzung: Der Versicherte hat nicht grob fahrlässig gehandelt. Dann erstattet auch die Vollkaskoversicherung den Schaden unter Umständen nur anteilig. Verbreiteter Irrglaube: Versicherte mit Vollkaskoschutz zögern oft, Leistungen ihres integrierten Teilkaskoschutzes in Anspruch zu nehmen. Sie befürchten, dann höhere Beiträge zahlen zu müssen. Der Versicherer stuft aber nur zurück, wenn jemand einen selbst verschuldeten Schaden ersetzt bekommt.