Recherche Leserbrief als Quelle der Berichterstattung
Die Redaktion greift Probleme auf, die Leser in Briefen schildern. Die Briefe dürfen aber ohne Einwilligung nicht weitergegeben werden.
In einem Leserbrief an die Lokalredaktion hatte der Rentner seinem Ärger Luft gemacht. Und es war eine beträchtliche Wut, die sich bei ihm da angestaut hatte. Denn es ging ums Geld. Geld, das die Kommune von ihm haben wollte, weil die an seinem Grundstück vorbei führende Straße grundlegend erneuert wurde, samt neuem Schmutzwasserkanal und modernen Hausanschlüssen, wie betont wurde. Straßenausbaubeitrag nennt sich das, was den Rentner so in Rage brachte. Dass er sich damit nicht abfinden könne, zahlen zu sollen, zumal eine solche Beitragserhebung in anderen Ländern längst abgeschafft worden sei, stand in seinem Leserbrief.
Der ist allerdings nicht so wie von ihm gedacht veröffentlicht worden, weshalb er den Leser-Obmann anrief. Statt seinen Leserbrief abzudrucken, habe die Redaktion in einem Artikel lediglich einen Teil davon wiedergegeben und gleich den Bürgermeister dazu Stellung nehmen lassen. Der habe natürlich verteidigt, dass Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Damit sei sein Anliegen vom Tisch gewesen, so der Rentner.
Natürlich ist es nicht unüblich, dass eine Redaktion die in einem Leserbrief dargestellte Problematik für die Berichterstattung aufgreift. So geschehen in dem geschilderten Fall. Dies war durchaus auch im Sinne der Leser nicht nur an jener Straße, die der Stein des Anstoßes war. Die Straßenausbaubeiträge sind ja gerade im Spannungsfeld zwischen Abschaffen und Nichtabschaffen aktuell ein Aufregerthema.
Nicht im Sinne des Lesers, der seinen Brief an die Redaktion geschickt hatte, wäre allerdings gewesen, wenn die Redaktion das Schreiben direkt an die Stadt weitergeleitet und um eine Stellungnahme dazu gebeten hätte. Das wäre auch ethisch nicht vertretbar. Im Pressekodex heißt es dazu: „Alle einer Redaktion zugehenden Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Sie dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.“ Das gilt auch für die in Leserbriefen enthaltenen personenbezogenen Daten. Mit deren Weitergabe an einen Dritten ohne Einwilligung würde gegen den Datenschutz verstoßen.