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Korrespondenz Leserbrief muss sich auf Artikel in der Zeitung beziehen

Wie ist das eigentlich mit den Leserbriefen? Was wird veröffentlicht und was muss der Leser dafür tun? Die Antworten...

05.07.2015, 23:01

Eine Frau aus dem Landkreis Börde hat sich, nachdem sie einen Leserbrief verfasst hatte, mit folgenden Fragen an die Redaktion gewandt: Kann ich anonym bleiben? Wird der Leserbrief von Ihnen gekürzt? In welcher Ausgabe der Volksstimme würde er veröffentlicht werden? Was muss ich dafür bezahlen?
Natürlich hat die Leserin eine Antwort erhalten, doch diese wird sie gewiss nicht befriedigt haben. Denn Anonymität konnten wir ihr nicht zusagen. Aus presserechtlichen Gründen werden anonyme Zuschriften grundsätzlich nicht veröffentlicht. Der Pressekodex, das ethische Regelwerk für die journalistische Arbeit, sagt: „Es entspricht einer allgemeinen Übung, dass der Abdruck mit dem Namen des Verfassers erfolgt.“
Zudem konnten wir der Leserin nicht versprechen, dass ihre Zuschrift ungekürzt veröffentlicht würde. Auch hier trifft der Pressekodex eine klare Aussage: „Kürzungen sind möglich, wenn die Rubrik Leserzuschriften einen regelmäßigen Hinweis enthält, dass sich die Redaktion bei Zuschriften, die für diese Rubrik bestimmt sind, das Recht der sinnwahrenden Kürzung vorbehält.“ Dies ist auf der Leserseite der Volksstimme der Fall.
Die anderen beiden Fragen waren indes leicht zu beantworten: Die Leserseite erscheint in allen 18 Ausgaben der Volksstimme. Darüber hinaus werden Leserbriefe auch in den Lokalteilen veröffentlicht. Und: Für die Veröffentlichung eines Leserbriefes entstehen keine Kosten, es gibt allerdings auch kein Honorar dafür.
Wie sich zeigte, handelte es sich bei dem Text, den die Leserin aus der Börde aufgesetzt hatte, auch gar nicht um einen Leserbrief im klassischen Sinn. Denn ihr Schreiben nahm nicht Bezug auf einen Artikel der Volksstimme, was ein Leserbrief auf jeden Fall sollte. Die Frau wollte auf Missstände in einer staatlichen Einrichtung aufmerksam machen, die sie auch selbst betrafen. Eine solche Mitteilung kann bei entsprechendem öffentlichen Interesse durchaus Anlass zu einer Recherche der Redaktion sein. Der Brief war am Ende also nicht umsonst geschrieben.