1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Mehr Kindergeld und weniger Steuern für Familien

Ab 2021 Mehr Kindergeld und weniger Steuern für Familien

Familien hatten es wegen der Corona-Krise zuletzt besonders schwer. Ein kleiner Lichtblick: Ab Januar können sie mit mehr Geld rechnen. Doch nicht alle profitieren davon gleichermaßen.

Von Theresa Münch und Axel Hofmann, dpa 29.10.2020, 15:10

Berlin (dpa) - Familien winkt zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode mehr Kindergeld. Nach einem Plus von 10 Euro im vergangenen Sommer soll es ab dem kommenden Jahr noch einmal 15 Euro mehr im Monat geben. Das beschloss der Bundestag jetzt.

Auf das Jahr gerechnet bedeutet das für eine Familie mit zwei Kindern 360 Euro mehr. Die große Koalition hatte sich die Erhöhungen bereits im Koalitionsvertrag nach der letzten Bundestagswahl vorgenommen. Dass sie sie jetzt trotz Corona-Krise durchziehe, zeige ihre Prioritäten, betonten Union und SPD. Die Opposition kritisiert allerdings, ausgerechnet bei Familien mit sehr wenig Geld komme die Entlastung überhaupt nicht an.

Das Finanzministerium rechnet pauschal: Steuerliche Entlastungen eingerechnet würden die Familien in Deutschland im Jahr um 12 Milliarden Euro entlastet. Zusätzlich beschloss der Bundestag auch steuerliche Neuregelungen für Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige. Damit alles zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats. Ein Überblick:

- FAMILIEN

Familien hatten es in den vergangenen Monaten besonders schwer - vor allem durch den Spagat zwischen Homeschooling und Homeoffice, viele Eltern mussten von zuhause arbeiten und gleichzeitig Ersatzlehrer sein. Deshalb hatte der Bundestag bereits einen Kinderbonus für die Krisenzeit beschlossen. Die Kindergeld-Erhöhung werde nun zusätzlich helfen, betonten Union und SPD.

Konkret soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind ab Januar auf 219 Euro pro Monat steigen, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro. Darüber hinaus soll der Kinderfreibetrag bei der Steuer um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben werden.

Eltern können entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag nutzen. Der Freibetrag verringert die Einkommensteuer und lohnt sich daher vor allem für Besserverdiener. Das Finanzamt prüft, welche Hilfe für welche Familie mehr bringt. Die Opposition kritisierte, die höheren Freibeträge entlasteten Familien, die das gar nicht nötig hätten. Familien mit ganz geringem Einkommen dagegen hätten überhaupt nichts davon, weil das Kindergeld mit Hartz-IV verrechnet werde.

- EINKOMMENSTEUER

Egal ob Eltern, Paare oder Singles - alle Steuerzahler werden im kommenden Jahr finanziell entlastet. Der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, wird angehoben, von 9408 Euro auf 9696 Euro. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57 052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung dieser Einkommensgrenzen vorgesehen.

Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes sparen Singles mit einem Monatsbrutto von 2500 Euro dadurch aber nur 6 Euro pro Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern würde ein Alleinverdiener mit einem monatlichen Einkommen von 6000 Euro etwa 15 Euro im Monat sparen - hier kommt aber immerhin noch das höhere Kindergeld hinzu. Außerdem können Alleinerziehende künftig höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen dürfen.

- MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Bei Steuerzahlern mit einer Behinderung werden die ihnen zustehenden Pauschbeträge verdoppelt - zum ersten Mal seit ihrer Einführung vor 45 Jahren. Außerdem können mehr Menschen Pauschbeträge geltend machen. Dadurch können sie es sich in vielen Fällen sparen, aufwendig etwa Fahrtkosten einzeln nachzuweisen. Der Sozialverband VdK bezeichnete das als überfälligen Schritt.

- PFLEGE VON ANGEHÖRIGEN

Auch die Pflege von Angehörigen soll steuerlich stärker begünstigt werden. Der Pflege-Pauschbetrag für die beiden höchsten Pflegestufen wird auf 1800 Euro pro Jahr angehoben und damit nahezu verdoppelt. Bei den niedrigeren Pflegestufen zwei und drei, die bisher nicht bedacht wurden, wird künftig ein Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1100 Euro gewährt. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums könnten davon mehr als eine halbe Million Menschen profitieren.

© dpa-infocom, dpa:201029-99-133309/2