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Mieter dürfen Wohnungsteile untervermieten

11.02.2014, 01:24

München (dpa) l Mieter dürfen einen Teil ihrer Wohnung untervermieten, wenn sie ein berechtigtes Interesse haben. Zwar muss der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. Allerdings darf er sie nur aus einem triftigen Grund verweigern, erklärt der Mieterverein München mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 422 C 13968/13).

In dem verhandelten Fall war die Klägerin mit ihrem Ehemann Mieter einer Wohnung in München. Die Ehe scheiterte, der Ehemann zog aus, die Klägerin übernahm die Wohnung. Nach einer Weile stellte der Ex-Ehemann die Unterhaltszahlungen ein, so dass sie sich die Wohnung nicht mehr alleine leisten konnte. Daraufhin bat sie ihren Vermieter um Erlaubnis, ein Zimmer unterzuvermieten. Dieser lehnte jedoch ab. Daraufhin erhob die Mieterin Klage.

Mit Erfolg: Das Interesse der Mieterin, durch die Untervermietung die eigenen Kosten zu senken und sich so die Wohnung noch leisten zu können, sei berechtigt, entschied das Gericht. Die Verschlechterung der finanziellen Situation sei erst nach Mietvertragsschluss eingetreten. Der Wunsch der Mieterin, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, sei zu respektieren.