Telefonforum zur Existenzgründung Mit gutem Konzept und fachlicher Eignung in die Selbständigkeit
Auskunft zur Existenzgründung gaben am Dienstag beim Telefonforum von Volksstimme und Bundeswirtschaftsministerium Marie-Luise Hanisch von der Industrie- und Handelskammer, Kristian Blaschyk von der Handwerkskammer, Jörg Bühnemann vom Impuls-Netzwerk Sachsen-Anhalt der Universität Magdeburg und Jürgen Gottschlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Anja Hintze notierte die wichtigsten Fragen und Antworten.
Frage : Kann ich mich als Existenzgründer gegen Arbeitslosigkeit versichern ?
Antwort : Es gibt für Selbständige die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Dafür muss der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Der Antrag muss innerhalb von einem Monat nach Gründung gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Frage : Ich möchte das Unternehmen meiner Eltern übernehmen, das seit 20 Jahren besteht. Das Objekt ist derzeit für weitere drei Jahre gepachtet. Der Bau einer Umgehungsstraße wird dem Betrieb allerdings wohl bald einiges an Kundschaft kosten. Wo kann ich mich dazu beraten lassen ?
Antwort : Bitte wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer, dort kann man Sie zu Betriebsübernahme und Marketingstrategien beraten.
Frage : Ich habe von einem Businessplan-Wettbewerb gehört. Wer ist der Initiator ?
Antwort : Der Businessplan-Wettbewerb Sachsen-Anhalt wird von der ego-Initiative ausgerichtet und von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt durchgeführt. Informationen zu den einzelnen Phasen und Prämien erhalten Sie im Internet unter www. egobusinesssachsen-anhalt. de.
Frage : Ich möchte mich als Tagesmutter selbständig machen und Kinder in meiner Wohnung betreuen. Welche Voraussetzungen muss ich dazu erfüllen ?
Antwort : Zur Betreuung von bis zu vier Kindern müssen Sie sich nur beim Finanzamt als Freiberuflerin anmelden. Wenn Sie mehr als vier Kinder betreuen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis vom Jugendamt, die an eine fachliche Qualifikation und bestimmte räumliche Voraussetzungen gebunden ist. Rechnen Sie vor dem Start in die Selbständigkeit unbegingt durch, ob Sie wirtschaftlich arbeiten können.
Frage : Ich möchte einen Taxibetrieb übernehmen. Welche Schritte sind dazu notwendig ?
Antwort : Prüfen Sie Möglichkeiten der Schulung über Programme der Industrie- und Handelskammer oder beim IGZ Magdeburg, holen Sie eine Gewerbegenehmigung ein. Erster Ansprechpartner für die Finanzierung ist Ihre Hausbank, dann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Frage : Ich möchte mein Dentallabor an meinen Sohn übergeben. Er hat die Gesellenprüfung mit " sehr gut " abgeschlossen. Welche Voraussetzungen muss er noch erfüllen ?
Antwort : Entscheidend für die Unternehmensübernahme ist in Ihrem Fall die fachliche Eignung, bei Gesundheitsberufen ist ein " Meister " gefordert. Ihr Sohn müsste also noch die Meisterschuleabsolvieren. Dasselbe gilt übrigens für Orthopädiegeschäfte, Hörakustiker, Optiker und Frisörbetriebe.
Frage : Welche Fördermittel gibt es für Gründer ?
Antwort : Zur allgemeinen Information empfiehlt sich ein Blick auf die Homepage www. existenzgruender. de. Hier finden Sie eine Fülle von Informationen, insbesondere zum Thema Förderprogramme von Bund und Ländern und wichtige Gründungsvoraussetzungen. Eine aktuelle Datenbank mit Förderprogrammen von Bund, Ländern und EU finden Sie unter www. foerderdatenbank. de.
Frage : Welche Rechtsform sollte ich für mein Unternehmen wählen ?
Antwort : Das hängt von den beteiligten Personen ab, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder der Rechtsabteilung Ihrer künftigen Kammer beraten.
Frage : Welche Unterstützung gibt es für Gründer aus der Arbeitslosigkeit ?
Antwort : Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und noch mindestens 90 Tage Restanspruch haben und die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bescheinigt ist, können Sie den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Für neun Monate erhalten Sie dann einen monatlichen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro für die soziale Absicherung.
Frage : Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Hochschulabsolventen, die sich selbständig machen wollen ?
Antwort : Anlaufstelle ist das Impuls-Netzwerk Sachsen-Anhalt der Uni Magdeburg. Dort erhalten Absolventen alle Informationen zum Thema Selbständigkeit. Für innovative Geschäftsideen gibt es die Möglichkeit einer umfangreichen individuellen Begleitung bis zur Gründung und darüber hinaus. Speziell für Gründerinnen im sozialen Bereich gibt es innerhalb des Impuls-Netzwerkes das Projekt MovE.
Frage : Ich bin Hartz-IVEmpfänger und könnte eine bereits etablierte und gut laufende Gaststätte übernehmen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für mich ?
Antwort : Mit einem überzeugenden Konzept für eine Unternehmensgründung können Sie beim Jobcenter das Einstiegsgeld beantragen. Für die Erstellung dieses Konzeptes ( Businessplan ) gibt es Hilfe, nutzen Sie zum Beispiel das kostenlose Softwarepaket 9. 3 für Gründer und junge Unternehmen, erhältlich beim Bundeswirtschaftsministerium oder bei den Kammern. Sprechen Sie mit dem Steuerberater des bisherigen Gaststätteninhabers und machen Sie sich ein Bild über die finazielle Situation. Das liefert Ihnen möglicherweise weitere Argumente für das Gespräch mit dem Jobcenter-Mitarbeiter.
Frage : Kann ich mich als Selbständige gesetzlich rentenversichern ?
Antwort : Das ist möglich, bei einigen Berufen ist es sogar Pflicht, Beiträge einzuzahlen. Informieren Sie sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
• Industrie- und Handelskammer : www. magdeburg. ihk 24. de
• Handwerkskammer : www. hwk-magdeburg. de
• Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministerium : www. existenzgruender. de
• Impuls-Netzwerk Sachsen-Anhalt der Uni Magdeburg : www. impuls-netzwerk. de
• Gründerinnen-Projekt der Uni Magdeburg : www. move-sa. de
• Datenbank mit Förderprogrammen : www. foerderdatenbank. de
• Arbeitsagentur : www. arbeitsagentur. de