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Patientenverfügung: Notare aus Sachsen-Anhalt beantworteten Fragen der Volksstimme-Leser Mit klarem Kopf die Vorsorge regeln

20.06.2012, 03:17

Um das Thema Vorsorgevollmacht ging es im gestriegen Volksstimme-Telefonforum. Vier Experten beantworteten die Fragen der Leser.

Frage: Meine Mutti ist dement und kann sich um nichts mehr kümmern. Was kann ich tun, um hier für sie tätig zu werden?

Antwort: Aufgrund der Demenz kann Ihre Mutti leider keine Vorsorgevollmacht mehr erstellen und Sie haben kein automatisches Vertretungsrecht. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, sich an das Betreuungsgericht zu wenden und zu beantragen, dass das Gericht Sie als Betreuer für Ihre Mutti bestellt. Das Gericht kann jedoch auch eine andere Person bestimmen. Die Tätigkeit des gerichtlich bestellten Betreuers unterliegt der Kontrolle durch das Gericht.

Frage: Wir haben 2004 eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aufgesetzt. Müssen wir diese in regelmäßigen Abständen neu unterschreiben oder wie lange gelten diese?

Antwort: Eine zeitlich unbefristet abgegebene Erklärung ist nur dann erneuerungsbedürftig, wenn Sie sie inhaltlich ändern wollen, beispielsweise den Umfang der Vertretung oder die Änderung der Bevollmächtigten. Daher sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob sie tatsächlich noch dem Willen entsprechen. Wenn eine Erklärung nicht widerrufen oder vernichtet wird, ist sie weiter gültig und wird nicht automatisch unwirksam.

Frage: Ich besitze eine Eigentumswohnung und will den Ernstfall absichern. Daher habe ich ein Formular einer Vorsorgevollmacht mit sehr präzisen Fragen ausgefüllt. Reicht dies für mich aus?

Antwort: Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht genügt grundsätzlich die Schriftform. Sie können dazu auch Vordrucke verwenden, die Sie eigenhändig unterschreiben. In diesem Fall tragen sie allerdings das erhebliche Risiko, dass die Formulierungen nicht eindeutig und nicht genau auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Zur Beratung über die richtige Formulierung des von Ihnen gewünschten und gesetzlich zulässigen Inhalts ist das Aufsuchen eines Notars zu empfehlen, der die rechtlich eindeutige Formulierung für Sie übernehmen kann. Möchten Eigentümer von Immobilien, dass der Bevollmächtigte auch über die Immobilie verfügen soll, muss die Vollmacht notariell beurkundet oder beglaubigt sein. Das gleiche gilt auch hinsichtlich von Erklärungen in Bezug auf Firmenangelegenheiten.

"Banken verlangen in aller Regel eine notarielle Vollmacht."

Frage: Kann mein Sohn mit meiner Vollmacht auch über mein Konto verfügen, falls ich dies selbst nicht tun kann?

Antwort: Banken und Sparkassen verlangen für Bankverfügungen regelmäßig eine notarielle Vollmacht, es sei denn, Sie haben bei der Bank eine Kontovollmacht für den Sohn erteilt.

Frage: Welchen Vorteil bringt mir eine notarielle Vollmacht?

Antwort: Zum einen prüft der Notar Ihre Geschäftsfähigkeit und dokumentiert dies auch. Zum anderen bestehen über die Identität des Unterzeichners dann keine Zweifel. Aber vor allem bespricht und erläutert der Notar mit Ihnen alle inhaltlich relevanten Fragen. Im Ergebnis erhalten Sie eine nicht anfechtbare Urkunde. Sie erhalten von der Urkunde mehrere Duplikate. Sollte ein Exemplar verloren gehen, kann der Notar jederzeit eine neue Ausfertigung erstellen. Eine handschriftliche Vollmacht entfaltet ihre Wirkung nur im Original. Sollte diese abhanden kommen und der Vollmachtgeber ist nicht mehr geschäftsfähig, muss das Gericht eine Betreuung anordnen.

Frage: Ich bin durch eine Vollmacht berechtigt, die Angelegenheiten meiner Nachbarin zu regeln. Nun bin ich umgezogen und möchte diese Tätigkeit nicht mehr ausüben. Was kann ich tun?

Antwort: Ein Bevollmächtigter kann seine Aufgaben auch niederlegen. Wenden Sie sich an das Betreuungsgericht, es wird dann für Ihre ehemalige Nachbarin einen Betreuer bestellen.

Frage: Kann ich nur einer Person oder auch mehreren eine Vollmacht erteilen?

Antwort: Sie können selbst entscheiden, wem Sie als vertrauenswürdigen Vertreter Ihre Vollmacht erteilen wollen. Das können eine oder auch mehrere Personen sein. Diese können nach Ihrer Entscheidung, die sie in der Vollmacht dokumentieren müssen, nur gemeinsam oder jeweils einzeln handeln. Sollten mehrere Personen nur gemeinsam handeln dürfen, so müssen Sie beachten, dass diese dann auch immer gemeinsam bei allen Behörden erscheinen müssen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie in der Vollmacht nur bei für Sie ganz wichtigen Entscheidungsfeldern eine gemeinsame Bevollmächtigung vorsehen, beispielsweise bei Immobilienverfügungen. Auch ist eine getrennte inhaltliche Aufgabenverteilung bei mehreren Bevollmächtigten möglich. Die Auswahl der Bevollmächtigten obliegt allein Ihnen, das können zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner, Abkömmlinge, aber auch eine andere nicht verwandte Person sein. Voraussetzung muss immer sein, dass der ausgewählte Bevollmächtigte Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt und diese Aufgabe auch übernehmen möchte.

Frage: Ich habe ein Testament errichtet, ersetzt dieses die Vorsorgevollmacht oder brauche ich trotzdem noch eine Vollmacht?

Antwort: Die Vorsorgevollmacht regelt Ihre lebzeitige Vertretung in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Das Testament regelt die Vermögensverteilung nach Ihrem Tod. Damit ist zwingend erforderlich, dass Sie neben dem Testament auch eine Vorsorgevollmacht benötigen. Eingesetzte Bevollmächtigte und eingesetzte Erben können auch unterschiedliche Personen sein.

Frage: Was bedeutet eigentlich die immer wieder zu hörende Formulierung, dass die Vollmacht auch über den Tod hinaus gelten soll?

Antwort: Im Zweifel gilt die Vollmacht auch über den Tod hinaus. Zur Eindeutigkeit sollte dies ausdrücklich in der Vollmacht vermerkt werden. Der Bevollmächtigte kann dann nach Ihrem Ableben alle erforderlichen Formalitäten beispielsweise Verhandlung mit dem Bestattungsinstitut, Bezahlung der Beerdigungskosten, Kündigung der Wohnung usw. erledigen. Ist Ihr Bevollmächtigter nicht Ihr Erbe, so muss er beachten, dass er nach Ihrem Tod Ihren Erben gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Erben können Ihre Vollmacht auch widerrufen.

Frage: Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht besitze und in meiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt bin?

Antwort: In diesem Fall würde das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten und einen Betreuer bestimmen. Über die Person des Betreuers trifft das Amtsgericht die Entscheidung. Dieser Betreuer vertritt Sie dann in allen vermögens- und gesundheitlichen Angelegenheiten, und Sie müssen diesen auch vergüten. Die Tätigkeit des Betreuers unterliegt im Übrigen der Kontrolle und den Festlegungen des Amtsgerichtes.

Frage: Ich habe eine Vorsorgevollmacht u.a. für meine gesundheitlichen Angelegenheiten erteilt, brauche ich auch noch eine Patientenverfügung?

Antwort: Eine Patientenverfügung legt fest, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie nicht wünschen, falls Sie lebensbedrohlich erkrankt sind. Die Patientenverfügung müssen Sie selbst errichten. Der Umfang Ihrer Festlegungen bildet die Richtung der dann zu treffenden Entscheidungen. Ihr in der Vorsorgevollmacht bestimmter Bevollmächtigter und der behandelnde Arzt setzen Ihren in der Patientenverfügung dokumentierten Willen um, wobei der behandelnde Arzt die medizinische Beratung übernimmt.

"Mit handschriftlichen Vollmachten kann man nicht über Immobilien verfügen."

Frage: Mein Lebensgefährte hat mir auf einem Vordruck eine Vorsorgevollmacht erteilt. Damit wollte ich meinen Partner aus dem Krankenhaus zur Pflege nach Hause holen. Das Krankenhaus erkennt die Vollmacht jedoch nicht an. Kann ein Notar im Krankenhaus eine neue Vollmacht beurkunden?

Antwort: Prinzipiell ist es möglich, dass ein Notar im Krankenhaus oder auch bei Ihnen zu Hause beurkundet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vollmachtgeber noch voll geschäftsfähig ist. Ist er nicht mehr geschäftsfähig, kann nur noch ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden.

Frage: Ich bin alleinstehend und habe keine Vertrauensperson, der ich Vollmacht erteilen könnte. Was sollte ich tun?

Antwort: Hier könnte eine Betreuungsverfügung ins Spiel kommen. In einer solchen Verfügung können Sie dem Gericht vorschlagen, welche Person (beispielsweise Bekannte, Nachbarn, Betreuungsverein) das Gericht zum Betreuer bestellen sollte. Das Gericht darf sich über diesen Vorschlag nur aus wichtigem Grund hinweg setzen. Dieser Betreuer wird dann anders als ein Bevollmächtigter in seiner Tätigkeit vom Gericht überwacht.

Frage: Was kostet es, wenn ich eine Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden lasse?

Antwort: Die Kosten sind bei allen Notaren gleich, da sie gesetzlich geregelt sind. Sie hängen ab vom Vermögen des Vollmachtgebers. Bei einem Vermögen von 50 000 Euro können Sie mit Kosten von zirka 150 Euro rechnen. Bedenken Sie: Auch ein gerichtliches Betreuungsverfahren löst Kosten aus. Die anschließende Betreuung kann erheblich teurer werden.

Frage: Was ist eine Generalvollmacht?

Antwort: Eine Generalvollmacht regelt die Vertretung in allen Angelegenheiten und in jeder Lebenslage. Sie deckt jedoch nicht die medizinische Willensäußerung ab, daher ist eine Patientenverfügung zusätzlich erforderlich.

Frage: Ich habe bei einem Rechtsanwalt eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen. Er riet mir, neben meiner Unterschrift noch einen Zeugen unterschreiben zu lassen. Das habe ich noch nicht getan. Ist die Vollmacht trotzdem gültig?

Antwort: Eine Vollmacht bedarf der Form nach nur Ihre Unterschrift, die Unterschrift eines Zeugen ist nicht erforderlich. Zu beachten wäre aber, dass Sie damit nur eine privatschriftliche Vollmacht besitzen, die bei Banken und im Grundstücksverkehr nicht dem Formerfordernis genügen. Hierzu benötigen Sie eine öffentliche Urkunde. Zur Beurkundung sind jedoch nur Notare berechtigt.