Verbraucherrecht Muss der Preis korrekt ausgezeichnet sein?
Ich habe schon mehrfach bemerkt, dass an der Kasse ein höherer Preis verlangt wurde als am Regal ausgezeichnet war. Ich finde das nicht richtig. Welche Rechte hat der Verbraucher ?
Myriam Hamm, Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Wer feststellt, das in einem Geschäft an der Kasse höhere Preise als die am Regal ausgezeichneten verlangt werden, hat trotzdem keinen Anspruch auf Erhalt der Ware zum niedrigeren, ausgezeichneten Preis. Der Kaufvertrag kommt nämlich erst an der Kasse zu dem dort vereinbarten Preis zustande. Allerdings hat der Verbraucher einen Anspruch auf Rücknahme der Ware gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises. Dieser Anspruch sollte aus Gründen der Beweisbarkeit immer sofort nach Kontrolle des Kassenbons im Geschäft geltend gemacht werden. Soweit der Verbraucher eine für ihn nachteilige falsche Preisauszeichnung feststellt, sollte er zusätzlich von der Geschäftsleitung Abhilfe verlangen.
Nach der Preisangaben-Verordnung hat jedes Geschäft, das Waren an Endverbraucher verkauft, den Endpreis anzugeben. Der Preis muss der Ware eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein.
Soweit die Beschwerde keinen Erfolg hat, kann sich der Verbraucher an die Gewerbeabteilung des örtlichen Ordnungsamtes wenden, das die Einhaltung der Preisangaben-Verordnung überwacht. Die Verbraucherzentralen können bei mehrfachen Verstößen ebenfalls tätig werden und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und gegebenenfalls auch eine gerichtliche Unterlassungsklage einreichen. Um die Verstöße bei der Preisauszeichnung nachweisen zu können, sollte die Beschwerde auf jeden Fall genaue Angaben enthalten, wie etwa zum im Regal angegebenen Preis, dem tatsächlich geforderten Preis, dem Tag des Einkaufs und der Reaktion des Verkaufspersonals.