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Rentenversicherung Muss jeder Rentner sein Einkommen mitteilen?

23.11.2006, 04:51

Frage : Auf der Volksstimme-Ratgeberseite war kürzlich zu lesen, dass Empfänger von Rentenbezügen ihre Einkommensverhältnisse regelmäßig unaufgefordert der Rentenversicherung mitteilen müssen. Gilt das für alle Rentner ? Es antwortet Cathrin Prinzke von der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Magdeburg :

Nicht jeder Rentner muss regelmäßig sein Einkommen der Rentenversicherung mitteilen. Bei Bezug einer Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit muss grundsätzlich die aktuelle Hinzuverdienstgrenze eingehalten werden. Diese liegt derzeit für den Bezug einer Vollrente bei 350 Euro monatlich.

Liegt der Hinzuverdienst über dieser Grenze, kann noch eine Teilrente bezogen werden. Ihr Rentenversicherungsträger teilt Ihnen gern Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen mit. Lassen Sie sich vor einer Beschäftigungsaufnahme beraten. Teilen Sie bitte jede Aufnahme schäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mit. Bei dem Bezug einer Hinterbliebenenrente findet eine Einkommensanrechnung

statt. Wenn das Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt, wird die Rente gekürzt. Die Einkommensanrechnung findet aber nicht in voller Höhe statt. Der Teil des Einkommens, der den Freibetrag übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Jede Veränderung der Einkommensverhältnisse muss dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden. (rgm)

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