10 bis 12 Uhr anrufen Neue Pflichten für Hauseigentümer
Magdeburg (rgm). Auf die Hauseigentümer kommen in den nächsten Monaten neue Pflichten hinzu. Bis 31. Dezember 2011 sollen alle obersten Geschossdecken in Häusern, wo kein Bodenausbau erfolgte, gedämmt werden. So steht es in der Energieeinsparverordnung. Aber ist das wirklich so, und wie sollte man dämmen?
Am 1. November 2011 tritt die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft. Vermieter mit Häusern, in denen eine zentrale Wassererwärmung mit einem Speicher von mehr als 400 Litern erfolgt, erwarten neue Pflichten und Mieter höhere Kosten.
Was müssen Hauseigentümer mit ihren neuen Pflichten unbedingt beachten? Antworten auf diese Fragen geben heute beim Volksstimme-Telefonforum Dr. Holger Neumann und Gunnar Hollenbach von Haus Grund Sachsen-Anhalt sowie Michael Rink, Gebäudeenergieberater im Handwerk.
Sie erreichen unsere Experten heute in der Zeit von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer (0391)532970.