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Beim Aufräumen nach der Flut können folgenschwere Fehler gemacht werden / Im Zweifel beraten lassen Nicht gleich den Keller auspumpen

10.06.2013, 01:38

So schwierig es ist, aber vom Hochwasser Betroffene müssen Ruhe bewahren und abwarten. Denn überschwemmte Räume dürfen sie erst auspumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel niedrig genug ist.

Bonn/Magdeburg (dpa/sj) lSonst bestehe die Gefahr, dass die Bodenwanne des Gebäudes beschädigt wird, erklärt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn. Denn der Druck des Grundwassers von unten kann so groß sein, dass nur Wasser im Keller den nötigen Gegendruck bieten kann.

Elektrogeräte dürfen erst wieder an das Stromnetz, wenn sicher ist, dass sie nicht durch Feuchtigkeit Schaden genommen haben. Das BBK rät sogar dazu, sie vom Fachmann überprüfen zu lassen.

Statik der betroffenen Gebäude prüfen

Ein überflutetes Gebäude sollte aber auch so schnell wie möglich trocknen können. Denn je länger das dauert, desto eher wachsen Schimmelpilze oder Schädlinge nisten sich ein. Heizgeräte können Betroffene eventuell bei Sanitär- oder Spezialfirmen leihen. Bodenbeläge und Wandverkleidungen müssen sie zur Kontrolle entfernen oder zumindest öffnen. Die Statik der betroffenen Räume muss überprüft werden, Profis untersuchen auch Öltanks auf Schäden.

Wenn Pflanzenschutzmittel, Lacke, Farben, Putzmittel oder Heizöl ausgelaufen sind, müssen Bewohner die Feuerwehr verständigen. Sind Gärten oder Felder betroffen, wird auch das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft darüber informiert. Gegebenenfalls müssen Spezialfirmen die Schadstoffe entsorgen. In davon betroffenen Räumen sollten die Fenster offen stehen, niemand darf rauchen. Offenes Feuer sollte ebenfalls vermieden werden. Bindemittel für Öl benutzen Laien am besten nur in Absprache mit der Feuerwehr, rät das BBK in einer Notfallbroschüre.

Verunreinigte Möbel und Lebensmittel sollten sachgerecht entsorgt werden. In Hochwassergebieten dürfen Obst und Gemüse nicht verzehrt werden. Und für die Folgewochen rät die Behörde, Insektenschutzmittel zu Hause zu haben. Denn in überfluteten Gebieten finden Schädlinge wie Stechmücken optimale Bedingungen zum Brüten.

Kostenlose Beratungen

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet Hochwassergeschädigten unkomplizierte Hilfe an. An all ihren Standorten im Land bietet die Verbraucherzentrale kostenlose Beratungen zu Fragen der Trockenlegung, richtigen Lüftungsverhalten, baulichen Schäden an Heizung und Heizungsanlage sowie zur Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an.

Sie warnt ausdrücklich vor einem vorschnellen Handeln, um Folgeschäden zu vermeiden. So sei es ratsam, vor dem Auspumpen des Kellers nachzufragen, ob mit aufsteigendem Grundwasser zu rechnen ist. Pumpen sei nur dann sinnvoll, wenn der Wasserspiegel von selbst fällt, denn ein vorschnelles Abpumpen der im Grundwasser stehenden Gebäude könne zu Stabilitätsverlusten führen.

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt bietet den Flut- opfern eine kostenlose Erstberatung an.

Kostenfreie Telefonnummer der Verbraucherzentrale: 0800 - 809 802 400

Architektenkammer: Tel. 0391/ 536 1118 oder www.ak-lsa.de