Mieter müssen Nebenkosten nachweisen Nicht pauschal reklamieren
Stuttgart (dapd) l Mieter müssen konkret nachweisen, dass bestimmte Nebenkosten unnötig hoch sind, wenn sie diese nicht in voller Höhe bezahlen wollen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs reicht es nicht aus, pauschal auf die durchschnittlichen Kosten in einem Betriebkostenspiegel zu verweisen, wie die Wüstenrot Bausparkasse mitteilte.
In dem Fall reklamierten Mieter die ihrer Meinung nach viel zu hohen Müllentsorgungsgebühren. Sie zahlten nur die durchschnittlichen Gebühren für eine vergleichbare Wohnung, die sich aus dem "Betriebskostenspiegel für Deutschland" des Deutschen Mieterbundes ergaben. Laut Gericht ergeben sich daraus nur überregionale durchschnittliche Kostenansätze, die je nach Region und Kommune differieren können und die Gegebenheiten des Mietobjekts nicht berücksichtigen. Deshalb müssten Mieter konkret nachweisen, dass sich der Vermieter unwirtschaftlich verhalten habe. (Az: VIII ZR 340/10)