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Pauschale Berechnung ist nicht zulässig / Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Thema befassen Nutzung des Firmenwagens entscheidend für Besteuerung

10.08.2010, 04:49

Köln ( ddp ). Wenn ein Firmenwagen privat genutzt wird, ist diese Nutzung zu versteuern. Dabei kommt es jedoch auf die tatsächliche Nutzung an. Eine pauschale Berechnung ist nicht zulässig, wenn der Wagen die Hälfte des Monats gar nicht genutzt wird, wie das Finanzgericht Köln ( AZ : 10 K 1476 / 09 ) entschieden hat.

In dem verhandelten Fall nutzte ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen aufgrund häufiger Dienstreisen nur wenige Tage im Monat für die Fahrt zur Arbeitsstätte. Das Finanzamt wollte dennoch die pauschale Kostenberechnung für alle Arbeitstage ansetzen. Dem widersprachen die Kölner Richter jedoch.

In einem solchen Fall sei es nicht gerechtfertigt, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf die pauschale Zuschlagsregelung mit 0, 03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat zurückzugreifen. Das gelte selbst dann, wenn der Betroffene kein Fahrtenbuch geführt hat.

Die Richter begründeten das damit, dass dieser Zuschlag lediglich einen Korrekturposten zum pauschalen Werbungskostenabzug darstellt. Dann allerdings muss wie bei der Berechnung der Werbungskosten auch die tatsächlich geringere Nutzung berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof wird sich jetzt in der Revision ( AZ dort : VI R 57 / 09 ) mit diesem Fall befassen.