Begriff ist rechtlich nicht definiert Obacht beim Wechsel in "Ökostrom"-Tarif
Halle (rgm). Die Atomkatastrophe in Japan und die Debatte um die Sicherheit von Atomkraftwerken lässt viele Verbraucher den eigenen Umgang mit Atomstrom kritisch hinterfragen. Es liegt nahe, im ersten Schritt den Stromanbieter zu wechseln. Aber wie "öko" ist "Ökostrom" eigentlich?
"Der Begriff Ökostrom ist rechtlich nicht definiert", warnt Martina Angelus, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Diese Grauzone nutzen viele Energieanbieter und schichten lediglich vorhandene Strommengen um oder erwerben sogenannte RECS-Zertifikate. Diese Zertifikate gelten als Herkunftsnachweis für erneuerbare Energien und stammen überwiegend von Wasserkraftwerken aus Skandinavien und den Alpenländern. So lässt sich deutscher Kohle- oder Atomstrom ganz legal in "Ökostrom" umetikettieren.
Wer durch den Wechsel des Stromanbieters auf eine umweltfreundliche und nachhaltige Stromgewinnung Einfluss nehmen will, sollte beim neuen Anbieter auf folgende Merkmale achten: Investition in den Ausbau der erneuerbaren Energien, keine zusätzlichen Stromtarife auf Atomstrom- oder Kohlekraftwerks-Basis sowie kein Handel mit Strom aus solchen Quellen.
Wer sich zu Ökostrom-Tarifen beraten lassen möchte, kann sich bei der anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale informieren. Unter der Telefonnummer (09001) 3637443 (0,14 €/ Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) beantworten Energieexperten der Verbraucherzentrale auch Fragen zum Anbieterwechsel. Zusätzlich kann auch ein persönlicher Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbart werden, die Beratung kostet fünf Euro.
www.verbraucherzentrale- energieberatung.de, www.vzsa.de