Rundfunk- und Fernsehgebühren Obwohl Fernseher verbrannt war, schlug GEZ - Abmeldung zunächst fehl
Als am 8. August der Blitz in ein Pareyer Wohnhaus einschlug, wurde durch den Brand auch die Wohnung von Anja Müller, die sie sich dort schön kuschelig eingerichtet hatte, zerstört. Nur noch die wichtigsten persönlichen Dokumente und etwas Bekleidung konnte sie retten. Die komplette Einrichtung wie eine gerade abgezahlte Einbauküche, ein noch nicht einmal aufgebauter nagelneuer Kleiderschrank, HiFi-Anlage und auch der neue Plasmafernseher waren nach den Löscharbeiten nur noch Sperrmüll.
Die junge Frau kam derweil bei ihren Eltern unter. Erst in Jahresfrist wird sie ihre dann sanierte und renovierte Wohnung wieder beziehen können. Ohne eigenes Radio und Fernseher "führe ich seit dem 8. August ein völlig anderes Leben, lese viele und treffe mich häufiger mit Freunden", berichtete sie.
Da jetzt jeder Cent für die neue Wohnungseinrichtung gespart werden muss, meldete sie im September auch ihre Rundfunkempfangsgeräte, die sie nun ja nicht mehr besitzt und daher auch nicht zum Empfang bereithalten kann, bei der GEZ ab und schickte zur Bestätigung eine Bescheinigung der Gemeinde über die Unbewohnbarkeit ihrer bisherigen Bleibe mit. "Abgelehnt", kam als Antwort aus Köln, denn eine Abmeldung wegen Umzugs lasse der Gesetzgeber nicht zu. "Die Rundfunkgebühr wird nicht wohnungsbezogen erhoben. Ein Umzug beendet daher nicht die Gebührenpflicht für angemeldete Rundfunkgeräte", so die Mitteilung.
Dabei übersah man wohl, dass Anja Müller nicht einfach umzog, sondern durch den Brand keinen Hausrat mehr hatte, gaben wir nun bei der GEZ zu bedenken. Erst durch unsere Anfrage habe man dort erfahren, dass sie keine Rundfunkgeräte mehr besitzt, so die Reaktion aus Köln.
Sie habe lediglich mitgeteilt, dass ihre Wohnung nicht bewohnbar sei. "Logisch ist aufgrund dieser Angaben, dass Frau Müller nunmehr woanders wohnt, sie also umgezogen ist. Dass eine Wohnung unbewohnbar ist, bedeutet ja keineswegs, dass sie am neuen Wohnort keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereithält. Beispielsweise kann aus statischen Gründen ein Haus nach einem Blitzschlag unbewohnbar sein, durch Löschwasser oder Rauchentwicklung. Es kann aber durchaus sein, dass Zeit und Gelegenheit war, das Inventar und damit auch die Rundfunkgeräte zu bergen und alles mit in die neue Wohnung zu nehmen." Aus dem Schreiben der Pareyerin an die GEZ sei mit keinem Wort zu erkennen gewesen, dass allem Anschein nach
sämtliche Rundfunkgeräte zerstört wurden. "Somit wurde auch durch unsere Teilnehmerbetreuung nicht übersehen, dass Frau Müller eben nicht ‚nur’ umgezogen ist. Grund für die Ablehnung der Abmeldung waren ganz eindeutig die sehr spärlichen Angaben." Ihr sei zu empfehlen, sich erneut an die GEZ zu wenden, die Angaben zu präzisieren und mitzuteilen, ob in einem eventuell vorhandenen Kfz ein Radio eingebaut ist.
Dass sie keinen Fernseher und auch kein Radio mehr besitzt, hatte Anja Müller der GEZ jedoch schon in einem zweiten Schreiben als Reaktion auf deren Ablehnung mitgeteilt, worauf wir die Kölner Behörde hinwiesen. Jetzt fand es sich dort auch an, wurde allerdings noch nicht bearbeitet. Das Teilnehmerkonto von Frau Müller werde nun aber entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgemeldet, eine Abmeldebestätigung wird ihr in Kürze zugesandt, wurde uns versichert.