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Experten beantworteten gestern am Volksstimme-Lesertelefon Fragen zu Krediten und BAföG Ohne große finanzielle Sorgen studieren

28.03.2012, 03:24

Drei Experten berieten gestern am Volksstimme-Lesertelefon zu BAföG, Studienkredit und notwendigen Versicherungen.

Frage: Meine Enkelin hat ihr Studium nach vier Fachsemestern abgebrochen. Damit verliert sie ja BAföG. Kann sie nun einen Studienkredit aufnehmen, wenn sie ein neues Studium aufnimmt?

Antwort: Da ihre Enkelin nach vier Fachsemestern die Uni verlassen hat, kann sie für die Finanzierung ihres neuen Studienganges den KfW-Studienkredit beantragen, vorausgesetzt, sie ist noch nicht älter als 35 Jahre und studiert an einer staatlich anerkannten Hochschule.

Frage: Ich habe einen Bausparvertrag und ein Sparbuch. Muss ich das beim BAföG angeben?

Antwort: Ja, auf jeden Fall. Es gibt einen sogenannten Freibetrag - das sind 5200 Euro. Alles, was Sie an Vermögen haben, müssen Sie bei der Antragstellung angeben. Es wird dann auf das BAföG angerechnet. Es lohnt sich auch nicht, etwas zu verschweigen, da es ohnehin herauskommt, weil ein Datenabgleich zwischen Finanzamt und BAföG-Amt stattfindet. Wer unrechtmäßig BAföG kassiert, muss das zurückzahlen und riskiert außerdem ein Bußgeldverfahren sowie eine Strafanzeige.

Frage: Meine 21-jährige Tochter studiert bereits seit zwei Jahren und erhält BAföG. Das reicht jedoch nicht. Kann sie zusätzlich den KfW-Studienkredit beantragen?

Antwort: Ja. Das ist möglich, da beide Förderleistungen miteinander kombinierbar sind. Den Antrag kann sie online stellen unter www.kfw.de. Mit dem ausgefüllten Darlehensantrag, dem Personalausweis, der Immatrikulationsbescheinigung und der Bankverbindung geht sie zu einem der Vertriebspartner der KfW. Die Liste dieser Partner findet sie ebenfalls unter der bereits genannten Internetadresse.

"Bei der Höhe der Hausratsversicherung kommt es auf den Wert der Einrichtung an."

Frage: Mein Sohn zieht bei uns aus und in eine eigene Studentenwohnung ein. Braucht er eine eigene Hausratversicherung?

Antwort: Das kommt ganz auf den Wert des Hausstandes an. Sollte er in der Wohnung hochwertige Elektronik haben sowie ein teures Fahrrad besitzen, ist eine eigene Hausratversicherung unbedingt empfehlenswert.

Frage: Unser Sohn will jetzt nach der abgeschlossenen Ausbildung noch studieren. Kann er die Berufsunfähigkeitsversicherung, die er schon hat, beitragsfrei stellen, weil er jetzt ja kein Einkommen besitzt?

Antwort: Ja, aber er verlöre seinen Versicherungsschutz. Ihr Sohn sollte sich unbedingt mit seinem Versicherungsmakler zusammensetzen, um eine andere studentische Absicherung zu finden.

Frage: Als ausgebildete Erzieherin möchte ich jetzt Pädagogik studieren. Kann ich den KfW-Studienkredit bekommen? Und wie viel gibt es da?

Anwort: Ja, Sie können den Studienkredit bekommen, weil es sich um ein Erststudium handelt. Die monatlichen Auszahlungen liegen zwischen 100 Euro und 650 Euro. Sie können während des Studiums dem tatsächlichen Bedarf entsprechend den Auszahlbetrag jeweils zum 1. April beziehungsweise zum 1. Oktober des Jahres online verändern. Bedenken Sie allerdings, dass dieser Kredit mit Zinsen zurückzuzahlen ist. Hier können Sie zwischen einem Festzins und einem variablen Zins wählen. Unter Umständen können sie aber auch darlehensweise BAföG-Förderung bekommen.

Frage: Meine Tochter beginnt im Herbst mit dem Studium. Wir möchten, dass sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und würden die Beiträge zahlen. Was kostet so etwas?

Antwort: Beraten Sie mit einem unabhängigen Versicherungsmakler ein studentisches Konzept unter Berücksichtigung des späteren Berufs. Abhängig davon liegen die Beiträge für so einen Risikoschutz zwischen 25 und 40 Euro monatlich. Auf jeden Fall ist es gut, dass Sie diesen Schutz in Erwägung ziehen. Denn Ihre Tochter ist jung und sicher gesund. Das sichert ihr günstige Konditionen.

Frage: Ich habe meinen Bachelor gemacht und möchte ein Masterstudium anschließen. Kann ich dafür den KfW-Studienkredit bekommen?

Antwort: Ja, das ist möglich, wenn Sie das Masterstudium gleich anschließen.

Frage: Unsere Tochter ist 22 Jahre alt, will jetzt fünf Jahre studieren. Sie ist bei uns familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Kann sie das auch bleiben?

Antwort: Ja, bis zum Alter von 25 Jahren kann Ihre Tochter familienversichert bleiben. Danach muss sie sich um die studentische Krankenversicherung kümmern. Die kostet, solange sie unter 30 Jahre alt ist und vor Ende des 14. Semester beispielsweise 64,77 Euro monatlich. Dazu kommt die Pflegeversicherung von 16,61 Euro. Sollte Ihre Tochter nach Vollendung des 30. Lebensjahres noch immer studieren, ist sie freiwillig gesetzlich versichert und zahlt einen höheren Beitrag. Frage: Meine 16-jährige Tochter fängt eine fünfjährige Ausbildung als Sozialassistentin an. Sie erhält kein Lehrgeld und muss Schulgeld bezahlen. Welche Förderung kommt infrage?

Antwort: Wenn es sich bei der gewählten Schule um eine staatlich anerkannte Schule handelt, kann Ihre Tochter unter bestimmten Umständen das so genannte Schüler-BAföG erhalten. Welchen Status die Schule hat, können Sie beim BAföG-Amt der Stadt anhand des Ausbildungsstättenverzeichnisses überprüfen.

Frage: Ich bin während meines Bachelorstudiums bei meinen Eltern in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Jetzt will ich gleich den Masterstudiengang anschließen. Bleibe ich dann auch in der elterlichen Versicherung?

Antwort: Da sollten Sie unbedingt mit dem Versicherungsunternehmen besprechen. Einige Versicherungen nehmen den sich anschließenden Masterstudiengang noch in den Versicherungsschutz - andere nicht.

"Kann ich mit 34 Jahren auch noch BAföG bekommen?"

Frage: Ich möchte im Sommer ein duales Studium in Rostock aufnehmen. Kann ich dafür BAföG beantragen?

Antwort: Wenn es sich um ein anerkanntes Studium an einer anerkannten Hochschule handelt, kann ein Antrag gestellt werden. Allerdings kann für eine Förderung auch die Zuständigkeit wechseln, wenn beispielsweise zeitgleich eine Lehre absolviert wird. Dann kommt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage. Dafür ist dann die Arbeitsagentur zuständig.

Frage: Unsere Tochter will studieren und BAföG beantragen. Wir sind ein ALG2-Haushalt. Wird BAföG auf ALG2 angerechnet?

Antwort: Ja, das kann passieren. Aber vor einer Anrechnung stehen etliche pauschale Freibeträge, die es abzusetzen gilt. Meistens kommt es deshalb zu keiner effektiven Anrechnung.

Frage: Ich erhalte BAföG. Jetzt erhält mein Vater aber nur noch eine kleine Erwerbsminderungsrente. Kann ich mehr BAföG bekommen?

Antwort: Das ist möglich. Der derzeitige BAföG-Bescheid beruht auf den Einkommensverhältnissen 2010. Wenn sich dieses Einkommen nun drastisch verändert hat, sollten Sie einen sogenannten Aktualisierungsantrag stellen. Die neue Berechnung beziehungsweise der neue Bewilligungsbescheid mit dem daraus errechneten höheren BAföG ist aber nur vorläufig. Der Bescheid wird abschließend geprüft mit dem Steuerbescheid 2012. Sollte Ihr Vater während Ihres Studium wieder voll erwerbstätig werden und voll verdienen, müssen Sie das dem Amt selbstverständlich auch sofort mitteilen.

Frage: Ich bin eine 34-jährige Kauffrau mit zwei Kindern und möchte eine Ausbildung zur Sozialassistentin beginnen. Welche Förderung kommt infrage?

Antwort: Aufgrund Ihres Alters kommt das normale BAföG nicht in Betracht. Sie sollten beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung prüfen lassen, ob eine Einzelfallentscheidung zu Ihren Gunsten dennoch möglich ist.

Frage: Ich möchte als Student schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Worauf muss ich dabei achten?

Antwort: Beim Abschluss sollte Ihr studentischer Status berücksichtigt werden. Außerdem sollte die Absicherung ein Leben lang halten, das heißt, es sollte eine Nachversicherungsgarantie und einen Inflationsausgleich geben und zugleich sollte eine Verbindung zur Altersversorgung hergestellt werden. Achten Sie darauf, dass ein Verzicht auf die abstrakte Verweisung gegeben ist.

Frage: Ich bin 25 Jahre alt und arbeite derzeit als Krankenschwester. Im Oktober möchte ich mit meinem Studium beginnen. Bekomme ich BAföG?

Antwort: Wenn Sie eine dreijährige Ausbildung absolviert haben und drei Jahre im Beruf gearbeitet haben, kommt eine elternabhängige Förderung infrage.

Frage: Ich studiere mit BAföG und will jobben. Wie viel kann ich monatlich dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird?

Antwort: Wenn Sie BAföG zwölf Monate bewilligt bekommen, dürfen Sie maximal 400 Euro im Monat anrechnungsfrei dazu verdienen.