Presserat Organ der Selbstkontrolle
Der Deutsche Presserat ist keine Zensurstelle, sondern ein Organ der Selbstkontrolle.
Ein offensichtliches Missverständnis auszuräumen, dem ein Magdeburger Leser aufgesessen ist, lässt mich heute zur Feder greifen. „Die Zensur durch den sogenannten Deutschen Presserat ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Bevölkerung den Medien nicht mehr vertraut. Ohne jegliche demokratische Legitimation entscheidet er darüber, was der ach so ,mündige Bürger‘ lesen, hören oder sehen darf“, schrieb der Mann.
Nein, der Deutsche Presserat ist keine Zensurstelle, er befindet nicht darüber, was in den gedruckten Zeitungen oder Zeitschriften beziehungsweise beider Online-Ausgaben veröffentlicht werden darf.
1956 als Reaktion auf die geplante Einführung eines Bundespressegesetzes von fünf Zeitungsverlegern und fünf Journalisten gegründet, fungiert der Deutsche Presserat als eine freiwillige Instanz der publizistischen Selbstkontrolle. Heute gehören ihm zwei Verleger- und zwei Journalistenorganisationen an.
Der Presserat hatte 1973 das ethische Regelwerk für die journalistische Arbeit, die Publizistischen Grundsätze, aufgestellt. Dieser Pressekodex wird seither regelmäßig fortgeschrieben, wenn aktuelle Entwicklungen innerhalb der Presse dies erfordern. Er enthält 16 Ziffern, die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen. Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik sichergestellt. Ergänzende Richtlinien bieten darüber hinaus praktische Hilfen, um in der redaktionellen Praxis auftretende Fragen zu beurteilen – was fernab jeglicher direkten Einflussnahme oder Zensur ist. „Der Presserat ist nicht der Vormund von Journalisten und Medien, er gibt mit seinem Kodex lediglich Handlungsorientierungen. Die Eigenständigkeit der Entscheidung von Redaktionen wird damit nicht tangiert“, hatte unlängst dessen Sprecher Manfred Protze noch einmal betont.
Der Presserat ist aber nicht nur für Journalisten und Verleger Ansprechpartner, sondern vor allem auch für die Leser. Drei Beschwerdeausschüsse, die viermal im Jahr tagen, behandeln Beschwerden von Lesern über Veröffentlichungen.