Fall 3: Ärger mit der DHL Paket beschädigt - und Kundenservice reagiert nicht
Er habe die Uhr "nicht ausreichend durch federnde Stoffe gegen Druck, Stoß und Fall geschützt", teilte die DHL Tilman Krause mit und schickte ein ursprünglich von ihm versandtes Paket an den Absender zurück. Die Empfängerin hatte es als beschädigt gemeldet und nicht angenommen.
Äußerlich unversehrt und ungeöffnet, habe die Innenverpackung der Sendung nicht den Verpackungsbedingungen laut AGB der Deutschen Post AG entsprochen, erfuhr der Magdeburger von einem aufgeklebten Zettel über die "Begutachtung der beschädigten Sendung".
Es war alles einwandfrei verpackt, ärgerte sich der Mann, der als Restaurator am Museum häufig wertvolle Kunstwerke für den Transport einpackt. So hatte er die Innenwände des privaten Paketes verstärkt, lose Teile einzeln umwickelt, mit etlichen Schichten Blasenfolie gepolstert sowie außen Warnzettel "Vorsicht, zerbrechlich" aufgeklebt. Die Verpackungsbedingungen der DHL forderten, dass "alle Sendungen nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher verpackt sein müssen", und dem habe er entsprochen, ist er überzeugt. Daher suchte er in dieser Angelegenheit mehrfach telefonisch und schriftlich Kontakt zum Kundendienst der Deutschen Post. Vergeblich, das von ihm angeforderte Schadensprotokoll und eine Entschädigung bekam er nicht. Können Sie mir helfen?, fragte er die Redaktion Leseranwalt.
Auf Anfrage der Zeitung wurde bei der Deutschen Post in Berlin das Protokoll der Verpackungsprüfstelle angefordert. Doch darin stand auch nicht mehr, als Tilman Krause bereits mitgeteilt worden war: dass der Inhalt der Sendung nicht ausreichend durch federnde Stoffe geschützt war. Der Uhrenkorpus sei nur ein- bis zweilagig mit Luftpolsterfolie umwickelt gewesen, habe also nur einen Oberflächenschutz gehabt. Die Polsterwirkung war daher offensichtlich zu gering, so dass es zu einem unmittelbaren Kontakt des Inhaltes mit der Verpackung kam, schätzt die Post ein. Dadurch sei es wahrscheinlich zur Beschädigung gekommen...
"Unser Kundenservice hat in diesem Fall trotzdem kulant entschieden", teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde Tilman Krause eine Entschädigung angeboten und die von ihm für die Reparatur der Uhr bezifferte Summe bereits überwiesen. (goe)