Neue Regeln Paketretouren beim Online-Shopping nicht mehr kostenlos
Düsseldorf (dpa) l Mitte Juni treten neue Regeln fürs Onlineshopping in Kraft. Sie betreffen insbesondere Vorschriften zum Widerrufsrecht und zu den Informationspflichten der Anbieter. Unverändert bleibt das Recht, Onlinekäufe binnen 14 Tagen zu widerrufen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Neu sind folgende Regelungen, die ab 13. Juni gelten:
Bezahlen:
Händler müssen mindestens eine gängige kostenlose Zahlungsmöglichkeit wie etwa Lastschrift oder Kauf auf Rechnung anbieten. Außerdem dürfen Anbieter bei der Nutzung von kostenpflichtigen Zahlungsmitteln nur Kosten weitergeben, die ihnen selbst tatsächlich auch entstehen.
Rücksendekosten:
Im Falle eines Widerrufs kann der Anbieter dem Käufer die Kosten fürs Zurückschicken vollständig auferlegen, wenn er darüber vor Vertragsschluss zumindest auf seiner Internetseite klar und verständlich hingewiesen hat. Die bisherige 40-Euro-Grenze, ab der Rücksendungen für den Verbraucher kostenfrei sein mussten, entfällt. Der Händler kann sich aber nach wie vor bereiterklären, die Rücksendekosten zu übernehmen
Hinsendekosten:
Die vom Käufer bezahlten Versandkosten muss der Händler bei einem Widerruf in voller Höhe erstatten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kosten, die den Standardversand übersteigen (z.B. Expressversand). Verbraucher müssen keine Versandkosten zahlen, wenn der Verkäufer darüber vorher nicht informiert hat.
Eindeutige Widerrufserklärung:
Käufer können die Waren nicht mehr einfach kommentarlos zurückschicken oder die Paketannahme verweigern. Sie müssen den Widerruf des Onlinekaufs nun eindeutig erklären. Um das beweisen zu können, raten die Verbraucherschützer, grundsätzlich per E-Mail, Fax oder per Post und nicht am Telefon zu widerrufen. In der Praxis genüge es für einen wirksamen Widerruf, der Rücksendung ein Widerrufsschreiben beizulegen.
Länge des Widerrufsrechts:
Künftig erlischt das Widerrufsrecht in jedem Fall spätestens ein Jahr und 14 Tage, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Das bisherige unendliche Widerrufsrecht für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung durch den Käufer unzureichend war, entfällt.
Zeitpunkt der Rücksendung:
Bei Widerruf muss der Kaufvertrag binnen 14 Tagen rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass der Käufer die Ware innerhalb dieser Frist wenigstens auf den Rückweg zum Händler gebracht haben muss. Der Händler darf den Kaufpreis solange einbehalten, bis die Ware bei ihm eingetroffen ist oder der Käufer einen Beleg für die Absendung vorlegen kann.