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Finanzielle Verluste nach Ehescheidung Partnerschaftsvertrag schützt im Trennungsfall

06.02.2013, 01:19

Magdeburg (rgm) l Die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaft nimmt zu. Doch ist ein dauerhaftes partnerschaftliches Zusammenleben ohne Regelungen für den Fall der Trennung empfehlenswert?

Im Falle der Trennung stellen sich plötzlich die Fragen, wer die gemeinsame Wohnung übernehmen darf, unabhängig davon, ob diese gekauft oder lediglich gemietet ist, wie der Hausrat und das sonstige gemeinsam genutzte Vermögen, vielleicht auch ein kleiner Gewerbebetrieb, aufgeteilt sowie ob und inwieweit ein Unterhalt gezahlt werden soll. Genau diese Fragen lassen sich durch einen Partnerschaftsvertrag zur Vermeidung unter Umständen langwieriger Streitigkeiten rechtsverbindlich und einvernehmlich regeln, und zwar jederzeit, sowohl während der Beziehung als auch noch nach deren Scheitern, rät die Notarkammer. Ein Partnerschaftsvertrag muss zwar nicht vor einem Notar abgeschlossen werden, da dieser nicht einer bestimmten Form unterliegt. In den meisten Fällen wird sich der Gang zum Notar aber dennoch anbieten.