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Im Krankheitsfall sofort die Firma informieren Pflichten von Mitarbeitern

17.11.2012, 01:12

Berlin (dpa/rgm) l Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November (Volksstimme berichtete), dass Arbeitgeber das Recht haben, von ihren Mitarbeitern ab erstem Krankentag ein Attest einzufordern, wollten Leser wissen, welche Rechte und Pflichten Mitarbeiter haben. Hier die drei wichtigsten Punkte.

Krankmeldung: Ist ein Arbeitnehmer krank, muss er seinen Arbeitgeber spätestens zu Beginn des Arbeitstages informieren. Der Mitarbeiter ist nicht verpflichtet, die Art seiner Erkrankung zu nennen.

Arbeitsunfähigkeit: Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss ein Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Daraus muss auch die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit hervorgehen. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung aber auch schon früher verlangen. Manchmal ist die Frist für ein Attest im Arbeits- oder Tarifvertrag gesondert geregelt.

Lohnfortzahlung: Kranke Arbeitnehmer in Deutschland haben bis zu einer Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese Regel gilt aber nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch eine Krankheit und ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Als eigenes Verschulden gelten zum Beispiel Unfälle durch Alkohol am Steuer.