Vertragsverlängerung Preis für BahnCard erhöht: Sonderkündigung nun doch akzeptiert
Nach einjähriger Geltungsdauer schickte die Deutsche Bahn Martin Deutzer aus Karow (Jerichower Land) die automatisch verlängerte neue BahnCard 50, da er die vorherige nicht fristgemäß gekündigt hatte. Doch erst mit dem dazu versandten Schreiben erfuhr der Kunde, dass sich der Preis der Card von 220 Euro um fünf Euro erhöht hatte.
"Das mag zwar nicht viel sein, dennoch entschloss ich mich, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen", schrieb er. Ein solches räumt die DB ausdrücklich in ihren Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards ein. "Im Falle von Änderungen wird das Verkehrsunternehmen diese dem Reisenden rechtzeitig mitteilen", heißt es dort. Wer nicht damit einverstanden sei, könne das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich kündigen. "In diesem Fall verlängert sich die Geltungsdauer der BahnCard 25/50 nicht."
Davon wollte die DB dann im Fall von Martin Deutzer aber nichts mehr wissen. Er habe die sechswöchige Kündigungsfrist vor Ablauf der einjährigen Geltungsdauer nicht eingehalten, wurde ihm mitgeteilt, ein Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung gelte bei ihm nicht. "Grundsätzlich informieren wir unsere Kunden über die öffentlichen Medien sowie die BahnCard-Kunden durch separate Schreiben und gewähren ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht für entsprechend betroffene Kar ten", erfuhr er auf seinen Widerspruch hin. Seinem Wunsch nach Sonderkündigung könne nicht entsprochen werden, ließ man den Kunden aus Karow wissen.
Der aber hatte das angeblich separate Schreiben doch erst mit gleicher Post wie die neue BahnCard erhalten. Seine schriftlichen Einwände bei der Bahn blieben weiter erfolglos. "Da ich das Gefühl habe, es bei der Bahn nur mit Computern zu tun zu haben, die zwar Standardbriefe abschicken, aber auf die konkreten Anliegen der Bahnkunden nicht eingehen können", hoffte er nun auf eine Klärung dieses Problems mit Hilfe der Volksstimme. Die Redaktion Leseranwalt leitete die Einwände von Martin Deutzer mit der Bitte um Prüfung des Sachverhaltes an die Bahn weiter. Ergebnis: "Wir erkennen die Kündigung der BahnCard dieses Kunden an", teilte uns die DB Mobility Logistics AG mit.