Private Kasse zahlt nicht für Begleitperson
Frankfurt / Main ( ddp ). Wer ins Krankenhaus geht und eine Begleitperson mit aufnehmen lässt, kann die Kosten nicht von seiner privaten Krankenversicherung ersetzt verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main ( AZ : 30 C 2602 / 08-75 ) hervor.
Entsprechende Leistungen des Krankenhauses sind keine ärztlichen Maßnahmen und deshalb nicht als Behandlungskosten einzuordnen. Das gilt auch dann nicht, wenn die Aufnahme einer Begleitperson in unmittelbarem Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit steht.
In dem verhandelten Fall war eine Begleitperson mit ins Krankenhaus gegangen, um Sprachdefizite des Versicherten auszugleichen.